Häufig gestellte Fragen zur Infektionsschutzbelehrung
Wer benötigt eine Infektionsschutzbelehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist für Personen in Berufen Pflicht, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, Krankheitserreger zu übertragen, wie z.B. in der Lebensmittelbranche, im Gesundheitswesen, in Kindergärten und Schulen sowie in Reinigungsdiensten.
Warum ist die Infektionsschutzbelehrung wichtig?
Die Belehrung hilft, die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und schützt die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Zudem stellt sie sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Wer führt die Infektionsschutzbelehrung durch?
Die Belehrung wird in der Regel vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt durchgeführt. Der Arbeitgeber kann die Folgebelehrung alle zwei Jahre selbst oder durch eine beauftragte Person vornehmen lassen.
Was beinhaltet die Infektionsschutzbelehrung?
Die Belehrung umfasst wichtige Hygieneregeln und Verhaltensweisen, beispielsweise richtige Handhygiene, Umgang mit Lebensmitteln, Vermeidung von Kreuzkontamination und das Erkennen von Krankheitssymptomen.
Wie oft muss die Infektionsschutzbelehrung wiederholt werden?
Die Erstbelehrung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine Folgebelehrung ist alle zwei Jahre erforderlich, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter auf dem neuesten Stand der Hygieneregeln sind.