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    Infektionsschutzbelehrung: Wer trägt die Kosten?

    12.09.2024 1638 mal gelesen 5 Kommentare
    • Die Kosten für die Infektionsschutzbelehrung trägt in der Regel der Arbeitgeber.
    • In manchen Bundesländern übernimmt das Gesundheitsamt die Kosten.
    • Für Selbstständige müssen die Kosten meist selbst getragen werden.

    FAQ zur Kostenübernahme der Infektionsschutzbelehrung

    Wer trägt die Kosten für die Erstbelehrung?

    In der Regel muss der Arbeitnehmer die Kosten für die Erstbelehrung selbst tragen. Manche Arbeitgeber sind jedoch bereit, diese Kosten zu übernehmen.

    Bezahlen Arbeitgeber die Folgebelehrungen?

    Ja, die regelmäßigen Folgebelehrungen, die alle zwei Jahre erfolgen müssen, sollten vom Arbeitgeber getragen werden, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

    Können die Kosten der Belehrung steuerlich abgesetzt werden?

    Ja, sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können die Kosten für die Infektionsschutzbelehrung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

    Gibt es finanzielle Unterstützung durch Berufsverbände?

    Ja, einige Berufsverbände oder Branchenorganisationen bieten Unterstützung oder Zuschüsse für die Kosten der Infektionsschutzbelehrung an. Eine Mitgliedschaft kann sich daher lohnen.

    Was passiert, wenn die Kosten nicht übernommen werden können?

    Sollten die Kosten weder vom Arbeitgeber noch durch andere Unterstützungen gedeckt werden, bleibt der Arbeitnehmer oder Selbstständige verpflichtet, diese selbst zu tragen. In solchen Fällen ist es ratsam, die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten zu nutzen.

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    Vielleicht könnte man auch mal überlegen, ob Krankenkassen solche Kosten zumindest anteilig übernehmen sollten, weil ja letztlich auch sie von einem gesunden Arbeitsumfeld profitieren.
    Also mal ganz ehrlig ich wuste garnit ziehtlich ob das Gesundheitsamt echt die Kosten zuerst nimmt oder ob das später auch rück gegeben wird, weil das steht ja nirgends. Und wenn jetzt Krankenhäuser oder so das für die Arbeiter mitzahlen, dann machen die am Ende ja wieder die Patenten teurer das is dann ja für alle doof. Ich find auch warum soll ein Arbeitnehmer sowas selbst zahlen wenn der chef doch am meisten davon hat, weil son Unfall wegen Infektion kommt ja auf den Ruf von der Firma zurück oder? Hab mal wo gelesen das sowas auch als Werbungskosten geht aber wer versteht schon Steuer..
    Also ich find das echt alles bissl komplizirt. Warum kán nich einfach der staat das bezahlen?? Die haben doch eh immer Geld für ALLES übrig, haha. Oder halt die Firmen wo die Leute arbeitn, die kríegen ja am end auch den MEHRPREIS von unsere Einkäufe, ne? Aber das mit den 40 Euro versteh ich nich so ganz, warum is das so teuer? Das is doch nur nen Infoblatt und bissl reden oder nich?

    Übrigens, warum werden Selbstständige da immer so alleingelassen? Die machehn auch steuren zahlen UND mindest genauso auf Hygiene achten müssen die oder nich? Das mit "kannste absetzen" is gut gemeint, aber voll umständlich!!! nich jede*r hat nen Steuerberater neben sich sitzen. Echt mal, lol.
    Was mir hier noch fehlt ist der Punkt mit den Selbstständigen, die ja leider alles komplett alleine stemmen müssen. Ich finde, da wird oft vergessen, dass gerade kleine Betriebe oder Solo-Selbstständige solche Zusatzkosten echt spüren. Vielleicht könnte da der Staat noch mehr unterstützen, zumal die ja auch nen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten.
    Ich find ja, bei den Unterschieden der Kosten je nach Region ists irgendwie unfair für Arbeitnehmer, weil man ja nix dafür kann, wo man arbeitet oder das Gesundheitsamt sitzt.

    Zusammenfassung des Artikels

    Die Infektionsschutzbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um Beschäftigte in bestimmten Branchen über Hygieneregeln und Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionskrankheiten zu informieren. Die Kosten für die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt müssen meist vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, während regelmäßige Folgebelehrungen alle zwei Jahre vom Arbeitgeber organisiert und dokumentiert werden müssen; es gibt jedoch Möglichkeiten der Kostenerstattung oder -übernahme durch den Arbeitgeber oder steuerliche Absetzbarkeit für Selbstständige.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informiere dich rechtzeitig über die Kosten der Erstbelehrung in deiner Region, da diese variieren können. Üblicherweise liegen sie zwischen 20 und 40 Euro.
    2. Bespreche im Vorstellungsgespräch oder bei Vertragsverhandlungen mit deinem potenziellen Arbeitgeber, ob dieser die Kosten für die Erstbelehrung und die regelmäßigen Folgebelehrungen übernimmt.
    3. Als Selbstständiger oder Freiberufler solltest du die Kosten für die Infektionsschutzbelehrung als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Konsultiere hierzu einen Steuerberater, um die besten Vorteile zu nutzen.
    4. Überlege, ob eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder einer Branchenorganisation für dich sinnvoll ist. Diese bieten oft finanzielle Unterstützung oder Zuschüsse für die Infektionsschutzbelehrung an.
    5. Halte alle Belege und Nachweise über die Teilnahme an den Belehrungen sorgfältig auf, um bei möglichen Kontrollen durch die Behörden vorbereitet zu sein.

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