FAQ zur Kostenübernahme der Infektionsschutzbelehrung
Wer trägt die Kosten für die Erstbelehrung?
In der Regel muss der Arbeitnehmer die Kosten für die Erstbelehrung selbst tragen. Manche Arbeitgeber sind jedoch bereit, diese Kosten zu übernehmen.
Bezahlen Arbeitgeber die Folgebelehrungen?
Ja, die regelmäßigen Folgebelehrungen, die alle zwei Jahre erfolgen müssen, sollten vom Arbeitgeber getragen werden, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind.
Können die Kosten der Belehrung steuerlich abgesetzt werden?
Ja, sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können die Kosten für die Infektionsschutzbelehrung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Gibt es finanzielle Unterstützung durch Berufsverbände?
Ja, einige Berufsverbände oder Branchenorganisationen bieten Unterstützung oder Zuschüsse für die Kosten der Infektionsschutzbelehrung an. Eine Mitgliedschaft kann sich daher lohnen.
Was passiert, wenn die Kosten nicht übernommen werden können?
Sollten die Kosten weder vom Arbeitgeber noch durch andere Unterstützungen gedeckt werden, bleibt der Arbeitnehmer oder Selbstständige verpflichtet, diese selbst zu tragen. In solchen Fällen ist es ratsam, die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten zu nutzen.