Notfallzuschlag
Notfallzuschlag
Notfallzuschlag
Ein Notfallzuschlag ist eine zusätzliche Gebühr, die in besonderen Situationen erhoben wird. Im Kontext der Infektionsschutzbelehrung bedeutet dies, dass bei kurzfristigen oder dringenden Schulungen ein Aufpreis verlangt werden kann.
Warum gibt es einen Notfallzuschlag?
Der Notfallzuschlag deckt die zusätzlichen Kosten, die durch die schnelle Organisation und Durchführung entstehen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Personal und Räumlichkeiten.
Wann wird ein Notfallzuschlag fällig?
Ein Notfallzuschlag wird fällig, wenn eine Infektionsschutzbelehrung kurzfristig benötigt wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein neuer Mitarbeiter sofort geschult werden muss.
Wie hoch ist der Notfallzuschlag?
Die Höhe des Notfallzuschlags variiert je nach Anbieter und Dringlichkeit. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Kosten zu informieren.
Beispiele für Notfallzuschläge
Ein Beispiel für einen Notfallzuschlag könnte eine Gebühr von 50 Euro sein, wenn die Belehrung innerhalb von 24 Stunden stattfinden muss. Ein anderes Beispiel ist ein Aufpreis von 20 Prozent auf die regulären Kosten bei einer kurzfristigen Terminänderung.