Die Rote Karte: Dein Gesundheitszeugnis einfach erklärt

01.03.2025 39 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das Gesundheitszeugnis zeigt, dass du über Hygienevorschriften informiert bist.
  • Es ist Pflicht für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten möchten.
  • Die Belehrung erfolgt beim Gesundheitsamt und ist rechtlich vorgeschrieben.

Was ist die Rote Karte und warum ist sie wichtig?

Die sogenannte „Rote Karte“ ist mehr als nur ein formales Dokument – sie ist dein Ticket, um im Lebensmittelbereich legal und sicher arbeiten zu können. Warum? Weil sie sicherstellt, dass du die grundlegenden Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen kennst, die im Umgang mit Lebensmitteln unverzichtbar sind. Es geht hier nicht nur um Vorschriften, sondern um Verantwortung: für die Gesundheit der Verbraucher und für die Qualität der Produkte, mit denen du arbeitest.

Stell dir vor, du bereitest Speisen zu, ohne zu wissen, wie leicht Keime übertragen werden können. Ein kleiner Fehler, wie unsauberes Arbeiten oder der Umgang mit Lebensmitteln trotz Krankheit, könnte fatale Folgen haben. Genau hier greift die „Rote Karte“ ein: Sie sensibilisiert dich für solche Risiken und gibt dir das nötige Wissen an die Hand, um sie zu vermeiden. Kurz gesagt, sie schützt nicht nur andere, sondern auch dich selbst vor rechtlichen und gesundheitlichen Problemen.

Beantragen Sie jetzt hier online Ihre Infektionsschutz-Belehrung nach § 43 IfSG.

  • 100% digital
  • Geld zurück Garantie bei Nichtbestehen
  • Zertifikat kommt per Email
  • viele Zahlungsmöglichkeiten
  • in 15 Minuten erledigt
  • 100% am Handy nutzbar

Hintergrund: Die rechtlichen Grundlagen der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG)

Die rechtliche Grundlage für die „Rote Karte“ bildet das Infektionsschutzgesetz, genauer gesagt §43 IfSG. Dieses Gesetz wurde geschaffen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Lebensmittelverarbeitung. Es regelt, dass Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen, eine Belehrung über potenzielle Gesundheitsrisiken und Hygienemaßnahmen erhalten müssen.

Interessant ist, dass das Infektionsschutzgesetz im Jahr 2001 den früheren Gesundheitspass abgelöst hat. Damit wurde der Fokus stärker auf die Aufklärung und Prävention gelegt, anstatt nur auf die Dokumentation des Gesundheitszustands. Die Belehrung nach §43 IfSG ist dabei keine einmalige Formalität, sondern ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in die Pflicht nimmt.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Belehrung ist nicht nur für den Schutz der Allgemeinheit gedacht, sondern auch, um rechtliche Sicherheit für Unternehmen zu schaffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden diese Anforderungen erfüllen. Das Gesetz sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor, was die Bedeutung der „Roten Karte“ zusätzlich unterstreicht.

Pro- und Contra-Punkte zur 'Roten Karte' im Lebensmittelbereich

Argument Pro Contra
Sicherstellung der Hygiene Verhindert lebensmittelbedingte Krankheiten Erfordert regelmäßige Schulungen für alle Beteiligten
Rechtliche Sicherheit Schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gesetzesverstößen Kostenaufwand kann je nach Region und Anbieter variieren
Wissen über Hygienestandards Ermöglicht sichere Arbeitspraktiken Kann für Berufsfremde oder Aushilfen zu Aufwand führen
Langfristige Gültigkeit Bescheinigung ist lebenslang gültig Auffrischungen alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber notwendig
Verbraucherschutz Stärkt das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche Veraltetes Wissen kann bei mangelnder Auffrischung ein Problem darstellen

Wer benötigt die Rote Karte? Berufsgruppen im Fokus

Die „Rote Karte“ ist ein Muss für alle, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen – aber wer genau fällt darunter? Die Anforderungen sind klar definiert und betreffen eine Vielzahl von Berufsgruppen, die direkt oder indirekt mit der Herstellung, Verarbeitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln zu tun haben.

  • Küchenpersonal: Köche, Küchenhilfen und alle, die in der Gastronomie Speisen zubereiten oder anrichten.
  • Servicekräfte: Kellner und Barpersonal, die Speisen oder Getränke servieren und dabei potenziell direkten Kontakt mit Lebensmitteln haben.
  • Lebensmittelhersteller: Personen, die in der Produktion von Lebensmitteln arbeiten, wie etwa in Bäckereien, Metzgereien oder Molkereien.
  • Verkaufspersonal: Mitarbeiter in Supermärkten, Feinkostläden oder auf Wochenmärkten, die unverpackte Lebensmittel verkaufen.
  • Logistik und Lagerung: Auch Personen, die Lebensmittel transportieren oder lagern, benötigen die Belehrung, wenn sie direkten Kontakt mit den Produkten haben.

Besonders relevant ist die „Rote Karte“ für Berufe, bei denen mit leicht verderblichen oder empfindlichen Lebensmitteln gearbeitet wird, wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte oder Rohkost. Auch Aushilfen, Praktikanten und Ehrenamtliche, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen die Anforderungen erfüllen. Kurz gesagt: Wer Lebensmittel nicht nur anschaut, sondern irgendwie damit hantiert, kommt an der „Roten Karte“ nicht vorbei.

Der Ablauf: Wie erhält man die Rote Karte?

Die „Rote Karte“ zu erhalten, ist eigentlich gar nicht so kompliziert, wie es vielleicht klingt. Der Prozess ist klar strukturiert und lässt sich in wenigen Schritten erledigen. Wichtig ist, dass du dir vorab überlegst, welche Option für dich am besten passt – vor Ort oder online. Hier ein Überblick, wie du vorgehst:

  1. Termin vereinbaren: Zunächst musst du einen Termin für die Belehrung vereinbaren. Dies erfolgt in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt in deiner Region. Manche Ämter bieten auch eine Online-Terminvergabe an, was den Prozess deutlich erleichtert.
  2. Belehrung absolvieren: Am Tag der Belehrung wirst du umfassend über Hygienevorschriften und Infektionsschutz informiert. Die Schulung dauert meist etwa eine Stunde und ist so gestaltet, dass auch Einsteiger alles verstehen können. Bei Online-Optionen kannst du die Belehrung flexibel von zu Hause aus durchführen.
  3. Bescheinigung erhalten: Nach Abschluss der Belehrung bekommst du die Bescheinigung direkt ausgehändigt oder, bei Online-Kursen, per Post zugeschickt. Damit hast du offiziell die „Rote Karte“ in der Hand.

Ein kleiner Tipp: Bring zum Termin unbedingt deinen Personalausweis mit, da dieser für die Ausstellung der Bescheinigung benötigt wird. Außerdem solltest du dich vorher über die anfallenden Gebühren informieren, da diese regional unterschiedlich ausfallen können.

Wenn du die Belehrung online machen möchtest, prüfe unbedingt, ob der Anbieter vom Gesundheitsamt zugelassen ist. Nur so stellst du sicher, dass deine Bescheinigung auch wirklich anerkannt wird. Und keine Sorge: Der gesamte Ablauf ist so gestaltet, dass du schnell und unkompliziert durchkommst – ohne unnötigen Stress.

Wichtige Inhalte der Schulung: Hygiene- und Infektionsschutz im Detail

Die Schulung zur „Roten Karte“ ist keine trockene Theorieveranstaltung, sondern vermittelt dir ganz praktische Inhalte, die du direkt in deinem Arbeitsalltag anwenden kannst. Der Fokus liegt dabei auf zwei zentralen Themen: Hygiene und Infektionsschutz. Doch was genau lernst du in dieser Belehrung? Hier ein genauer Blick auf die wichtigsten Punkte:

  • Persönliche Hygiene: Wie oft und wie gründlich sollte man die Hände waschen? Was tun, wenn man kleine Verletzungen wie Schnitte oder Hautreizungen hat? Diese und ähnliche Fragen werden ausführlich behandelt, damit du weißt, wie du dich selbst und andere schützt.
  • Vermeidung von Kontamination: Du lernst, wie du den Kontakt zwischen rohen und verzehrfertigen Lebensmitteln vermeidest, um Kreuzkontaminationen zu verhindern. Das ist besonders wichtig bei tierischen Produkten wie Fleisch, Fisch oder Eiern.
  • Erkennung von Krankheitssymptomen: Die Schulung hilft dir, gesundheitliche Beschwerden wie Durchfall oder Hautausschläge zu erkennen, die dich von der Arbeit mit Lebensmitteln ausschließen könnten. So kannst du frühzeitig handeln und Risiken minimieren.
  • Richtiger Umgang mit Arbeitsmaterialien: Ob Messer, Schneidebretter oder Schutzhandschuhe – du erfährst, wie du deine Arbeitsmittel hygienisch rein hältst und richtig einsetzt.
  • Vorschriften und rechtliche Pflichten: Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den gesetzlichen Vorgaben, die du einhalten musst. Dazu gehören auch Meldepflichten bei bestimmten Krankheiten oder Symptomen.

Die Inhalte der Schulung sind so gestaltet, dass sie leicht verständlich und praxisnah sind. Ziel ist es, dir ein Bewusstsein für die Bedeutung von Hygiene und Infektionsschutz zu vermitteln, damit du sicher und verantwortungsvoll arbeiten kannst. Am Ende der Belehrung wirst du nicht nur wissen, was zu tun ist, sondern auch, warum es so wichtig ist – und das macht den Unterschied.

Kosten und regional unterschiedliche Gebühren: Was du einplanen solltest

Die Kosten für die „Rote Karte“ können je nach Region und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Es gibt keine bundesweit einheitliche Gebühr, da die Gesundheitsämter die Preise individuell festlegen. Deshalb lohnt es sich, vorab zu recherchieren, was in deinem Wohnort oder Arbeitsumfeld verlangt wird.

Im Durchschnitt liegen die Gebühren zwischen 15 € und 35 €. Einige Gesundheitsämter bieten Ermäßigungen für bestimmte Gruppen an, wie Schüler, Auszubildende oder Arbeitsuchende. Falls du die Belehrung online absolvieren möchtest, können die Kosten etwas höher ausfallen, da hier oft zusätzliche Servicegebühren anfallen.

  • Gesundheitsamt vor Ort: Meist die günstigste Option, mit Gebühren im unteren Bereich der genannten Spanne.
  • Online-Belehrung: Flexibel, aber oft teurer, da digitale Plattformen und Versandkosten hinzukommen können.
  • Private Anbieter: Manche Ärzte oder Schulungszentren bieten die Belehrung ebenfalls an, jedoch meist zu höheren Preisen.

Ein kleiner Tipp: Informiere dich, ob dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Gerade in der Gastronomie oder Lebensmittelindustrie gibt es Unternehmen, die die Gebühren für ihre neuen Mitarbeitenden tragen. Falls du die Belehrung selbst zahlst, behalte unbedingt die Quittung – in manchen Fällen kannst du die Kosten steuerlich geltend machen.

Zusätzlich solltest du beachten, dass in seltenen Fällen weitere Ausgaben entstehen können, etwa für eine Auffrischung der Belehrung oder bei Verlust der Bescheinigung, wenn ein Ersatzdokument ausgestellt werden muss. Plane also ein kleines Budget für solche Eventualitäten ein.

Gültigkeit der Bescheinigung: Wie lange bleibt die Rote Karte relevant?

Die gute Nachricht zuerst: Einmal ausgestellt, bleibt die „Rote Karte“ grundsätzlich lebenslang gültig. Das bedeutet, dass du die Belehrung nicht jedes Jahr wiederholen musst. Allerdings gibt es eine wichtige Ergänzung, die du im Hinterkopf behalten solltest: Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich mindestens alle zwei Jahre intern über die Hygieneregeln und den Infektionsschutz aufzufrischen. Diese Auffrischung ist keine neue Belehrung durch das Gesundheitsamt, sondern erfolgt direkt im Betrieb.

Doch Vorsicht: Die Gültigkeit der Bescheinigung kann in der Praxis davon abhängen, wie sorgfältig du sie aufbewahrst. Verlierst du das Dokument, musst du möglicherweise eine neue Belehrung durchlaufen, da Ersatzbescheinigungen nicht immer problemlos ausgestellt werden. Daher solltest du die „Rote Karte“ an einem sicheren Ort aufbewahren – idealerweise in Kopie auch digital, falls das Original abhandenkommt.

Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Solltest du längere Zeit nicht im Lebensmittelbereich tätig sein und später wieder einsteigen, könnte dein neuer Arbeitgeber eine erneute Auffrischung verlangen, auch wenn die Bescheinigung formal noch gültig ist. Das ist zwar keine gesetzliche Pflicht, wird aber in der Praxis häufig so gehandhabt, um sicherzustellen, dass dein Wissen aktuell bleibt.

Zusammengefasst: Die „Rote Karte“ ist eine langfristige Investition, die dich über Jahre hinweg begleitet. Mit regelmäßigen Auffrischungen und einer sorgfältigen Aufbewahrung bleibt sie ein verlässlicher Nachweis deiner Qualifikation im Lebensmittelbereich.

Tipps für die Auffrischung: So bleibst du gesetzeskonform

Auch wenn die „Rote Karte“ lebenslang gültig ist, darfst du die regelmäßige Auffrischung der Hygieneschulung nicht aus den Augen verlieren. Diese Auffrischung ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass dein Wissen über Hygiene und Infektionsschutz immer auf dem neuesten Stand bleibt. Hier sind einige praktische Tipps, wie du dabei den Überblick behältst und alles korrekt umsetzt:

  • Interne Schulungen nutzen: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Auffrischung mindestens alle zwei Jahre durchzuführen. Frag frühzeitig nach, wann die nächste Schulung geplant ist, und halte dir den Termin frei.
  • Dokumentation sicherstellen: Nach jeder Auffrischung sollte eine schriftliche Bestätigung erfolgen. Lass dir diese unbedingt aushändigen und bewahre sie zusammen mit deiner „Roten Karte“ auf.
  • Eigeninitiative zeigen: Falls dein Arbeitgeber die Auffrischung nicht anbietet, sprich das Thema aktiv an. Du kannst auch selbst eine Schulung bei einem zugelassenen Anbieter organisieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
  • Aktuelle Entwicklungen verfolgen: Hygienevorschriften können sich ändern. Informiere dich regelmäßig über neue gesetzliche Vorgaben oder branchenspezifische Standards, um immer up to date zu bleiben.
  • Verlängerung bei Jobwechsel: Wenn du den Arbeitgeber wechselst, frag nach, ob eine zusätzliche Auffrischung notwendig ist. Manche Betriebe verlangen dies, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand sind.

Ein kleiner Extra-Tipp: Mach dir eine Erinnerung in deinem Kalender, wann die nächste Auffrischung fällig ist. So vermeidest du, dass Fristen unbemerkt verstreichen, und bleibst ohne zusätzlichen Stress gesetzeskonform. Denn eines ist sicher: Gut vorbereitet zu sein, spart dir Zeit und Ärger!

Beispiele aus der Praxis: Wann ist die Rote Karte unverzichtbar?

Die „Rote Karte“ ist in vielen beruflichen Situationen ein absolutes Muss, vor allem dort, wo der Kontakt mit Lebensmitteln unvermeidbar ist. Doch wie sieht das konkret im Arbeitsalltag aus? Hier sind einige Beispiele aus der Praxis, die zeigen, wann die Bescheinigung unverzichtbar ist:

  • In der Restaurantküche: Ob du als Koch ein Steak brätst oder als Küchenhilfe Salate vorbereitest – überall, wo Lebensmittel verarbeitet werden, ist die „Rote Karte“ Pflicht. Besonders bei der Zubereitung von rohen Zutaten wie Fleisch oder Fisch ist hygienisches Arbeiten entscheidend.
  • Im Catering-Bereich: Wenn du bei Veranstaltungen Speisen anrichtest oder Buffets betreust, ist die Einhaltung der Hygienestandards essenziell. Die „Rote Karte“ zeigt, dass du geschult bist, auch in stressigen Situationen sauber und sicher zu arbeiten.
  • Im Verkauf von offenen Lebensmitteln: Egal, ob du an der Frischetheke im Supermarkt stehst oder auf dem Wochenmarkt Käse und Wurst anbietest – sobald du unverpackte Lebensmittel an Kunden weitergibst, ist die Bescheinigung erforderlich.
  • In der Lebensmittelproduktion: Arbeiter in Bäckereien, Metzgereien oder Molkereien müssen ebenfalls die „Rote Karte“ vorweisen, da sie direkt an der Herstellung von Produkten beteiligt sind, die später verzehrt werden.
  • In sozialen Einrichtungen: Auch in Kitas, Schulen oder Pflegeheimen, wo Mahlzeiten für Kinder, Schüler oder Bewohner zubereitet werden, ist die „Rote Karte“ notwendig, um die Gesundheit der betreuten Personen zu schützen.

Diese Beispiele zeigen, dass die „Rote Karte“ nicht nur in der Gastronomie eine Rolle spielt, sondern überall dort, wo Lebensmittel verarbeitet, verkauft oder serviert werden. Sie ist dein Nachweis dafür, dass du die nötigen Hygienestandards kennst und einhältst – und damit ein unverzichtbarer Bestandteil deines Berufsalltags.

Risiken bei Verstößen: Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wer die Vorgaben rund um die „Rote Karte“ ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch ernsthafte Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen hier eine große Verantwortung – und bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Für Arbeitnehmer: Wenn du ohne gültige „Rote Karte“ oder ohne die vorgeschriebene Belehrung mit Lebensmitteln arbeitest, kannst du mit einem Bußgeld belegt werden. Außerdem könnte dein Arbeitgeber dich abmahnen oder im schlimmsten Fall sogar kündigen. Noch gravierender wird es, wenn durch dein Fehlverhalten eine Erkrankung bei Kunden ausgelöst wird – in solchen Fällen drohen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Für Arbeitgeber: Unternehmen, die Mitarbeitende ohne die erforderliche Belehrung beschäftigen, handeln grob fahrlässig. Das kann zu hohen Bußgeldern führen, die je nach Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen können. Zusätzlich riskieren sie bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt oder andere Behörden eine Betriebsschließung. Sollte es zu einem Ausbruch von lebensmittelbedingten Krankheiten kommen, haftet der Betrieb und verliert möglicherweise das Vertrauen der Kunden – ein Imageschaden, der oft schwer wieder gutzumachen ist.

  • Bußgelder für Arbeitnehmer: bis zu 2.500 € bei Verstößen gegen die Belehrungspflicht.
  • Bußgelder für Arbeitgeber: deutlich höher, je nach Ausmaß der Nachlässigkeit.
  • Strafrechtliche Folgen: bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln, z. B. bei Vertuschung von Hygienemängeln.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Behörden bei Kontrollen nicht nur die „Rote Karte“ prüfen, sondern auch die Einhaltung der Hygienestandards im Betrieb. Mängel können zu zusätzlichen Auflagen oder sogar zur vorübergehenden Schließung führen. Deshalb gilt: Prävention ist der beste Schutz – für alle Beteiligten.

Zusammengefasst: Die „Rote Karte“ ist nicht nur ein bürokratisches Detail, sondern ein essenzieller Schutzmechanismus. Wer sich nicht an die Regeln hält, spielt mit der Gesundheit anderer und riskiert hohe Strafen sowie den Verlust der beruflichen Existenz. Es lohnt sich also, die Vorgaben ernst zu nehmen und immer auf der sicheren Seite zu bleiben.

Vorteile der Belehrung: Gesundheitsschutz für alle Beteiligten

Die Belehrung zur „Roten Karte“ mag auf den ersten Blick wie eine lästige Formalität wirken, doch sie bringt zahlreiche Vorteile mit sich – für dich, deinen Arbeitgeber und vor allem für die Verbraucher. Sie ist ein wichtiger Baustein, um den Gesundheitsschutz in der Lebensmittelbranche zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.

Für Arbeitnehmer: Die Belehrung gibt dir das notwendige Wissen, um sicher und hygienisch zu arbeiten. Du lernst, wie du dich selbst und andere vor Infektionen schützt, und bist dadurch besser auf deinen Arbeitsalltag vorbereitet. Gleichzeitig bietet die „Rote Karte“ dir rechtliche Sicherheit, da du nachweisen kannst, dass du die erforderlichen Schulungen absolviert hast.

Für Arbeitgeber: Unternehmen profitieren von geschulten Mitarbeitenden, die die Hygienestandards einhalten und dadurch das Risiko von Kontaminationen oder lebensmittelbedingten Erkrankungen minimieren. Zudem zeigt die Einhaltung der Belehrungspflicht, dass der Betrieb Verantwortung übernimmt – ein wichtiger Faktor für das Vertrauen der Kunden und Behörden.

Für Verbraucher: Am Ende steht der Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit. Die „Rote Karte“ sorgt dafür, dass die Lebensmittel, die auf den Tisch kommen, unter hygienisch einwandfreien Bedingungen verarbeitet wurden. Das schafft Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die Gastronomie und Lebensmittelindustrie.

  • Fördert ein besseres Verständnis für Hygiene und Infektionsschutz.
  • Reduziert das Risiko von lebensmittelbedingten Krankheiten.
  • Stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbrauchern.
  • Sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und vermeidet rechtliche Probleme.

Die Belehrung ist also weit mehr als nur ein Pflichttermin. Sie schafft eine solide Grundlage für verantwortungsvolles Arbeiten und trägt dazu bei, dass alle Beteiligten – vom Produzenten bis zum Konsumenten – geschützt sind. Letztlich ist sie ein Gewinn für die gesamte Lebensmittelkette.

Fazit: Die Rote Karte als Schlüssel zur Lebensmittelsicherheit

Die „Rote Karte“ ist weit mehr als nur ein Dokument – sie ist ein essenzieller Schlüssel zur Lebensmittelsicherheit. Sie sorgt dafür, dass alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, die nötigen Hygienestandards kennen und einhalten. Damit schützt sie nicht nur die Gesundheit der Verbraucher, sondern auch die der Mitarbeitenden und die Reputation der Betriebe.

Von der ersten Belehrung bis zur regelmäßigen Auffrischung bietet die „Rote Karte“ klare Strukturen und Orientierung. Sie hilft, Risiken zu minimieren, rechtliche Vorgaben einzuhalten und das Vertrauen in die gesamte Lebensmittelbranche zu stärken. Für Arbeitnehmer bedeutet sie Sicherheit im Job, für Arbeitgeber eine verlässliche Basis, um gesetzeskonform zu handeln, und für Verbraucher die Gewissheit, dass Hygiene ernst genommen wird.

Am Ende zeigt sich: Die „Rote Karte“ ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein unverzichtbares Werkzeug, das den Alltag in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie sicherer macht. Wer die Belehrung ernst nimmt und die Vorgaben umsetzt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gesundheit – und das ist eine Verantwortung, die wir alle teilen.


FAQ zur Gesundheitsbelehrung gemäß IfSG

Was ist die „Rote Karte“?

Die „Rote Karte“, offiziell die Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG), bestätigt, dass eine Person über hygienische Vorschriften und Maßnahmen zum Infektionsschutz belehrt wurde. Sie ist nötig für alle, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten.

Wer benötigt die Bescheinigung?

Alle Personen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, transportieren, verkaufen oder servieren, benötigen die „Rote Karte“. Dazu gehören Köche, Servicekräfte, Mitarbeiter in der Lebensmittelproduktion und Verkaufspersonal.

Wie bekommt man die „Rote Karte“?

Die „Rote Karte“ wird nach einer Belehrung beim Gesundheitsamt oder zugelassenen Anbietern ausgestellt. Optionen gibt es sowohl vor Ort als auch online. Die Schulung dauert etwa eine Stunde und kostet in der Regel zwischen 15 € und 35 €.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung ist lebenslang gültig. Arbeitgeber müssen jedoch mindestens alle zwei Jahre eine Auffrischung der Hygieneschulung direkt im Betrieb durchführen, um die Kenntnisse der Mitarbeitenden aktuell zu halten.

Was passiert, wenn man keine Belehrung hat?

Ohne die Belehrung ist das Arbeiten mit Lebensmitteln gesetzlich untersagt. Verstöße können zu Bußgeldern, arbeitsrechtlichen Konsequenzen und im schlimmsten Fall zu Betriebsschließungen führen.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Zusammenfassung des Artikels

Die „Rote Karte“ ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung nach §43 IfSG, die sicherstellt, dass Personen im Lebensmittelbereich über Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen informiert sind, um Verbraucher zu schützen. Sie dient sowohl der Prävention lebensmittelbedingter Krankheiten als auch der rechtlichen Absicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

...
Online Belehrung jetzt buchen
  • 100% digital
  • Zertifikat deutschlandweit gültig*
  • Geld zurück Garantie bei Nichtbestehen
  • Zertifikat kommt per Email
  • viele Zahlungsmöglichkeiten
  • in 15 Minuten erledigt
  • 100% am Handy nutzbar
  • Viele Sprachen

 

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Plane die Belehrung rechtzeitig ein und informiere dich über die regionalen Gebühren und Anforderungen, um Überraschungen zu vermeiden.
  2. Bewahre deine „Rote Karte“ sicher auf, da sie lebenslang gültig ist, und erstelle eine digitale Kopie als Backup für den Notfall.
  3. Nutze die Auffrischungsschulungen deines Arbeitgebers alle zwei Jahre, um dein Wissen über Hygiene und Infektionsschutz aktuell zu halten.
  4. Wenn du die Belehrung online durchführen möchtest, stelle sicher, dass der Anbieter vom Gesundheitsamt zugelassen ist, um die Gültigkeit der Bescheinigung zu gewährleisten.
  5. Erkundige dich, ob dein Arbeitgeber die Kosten für die Belehrung übernimmt, da dies in vielen Betrieben der Lebensmittelbranche üblich ist.