Zahlt der Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis? Alles, was Sie wissen müssen

13.03.2025 14 mal gelesen 0 Kommentare
  • Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für das Gesundheitszeugnis zu übernehmen.
  • In manchen Branchen übernehmen Arbeitgeber freiwillig die Kosten, um neue Mitarbeiter zu unterstützen.
  • Es empfiehlt sich, vorab mit dem Arbeitgeber zu klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Was ist ein Gesundheitszeugnis und warum wird es benötigt?

Ein Gesundheitszeugnis, heute offiziell als Infektionsschutzbelehrung bekannt, ist mehr als nur ein bürokratisches Dokument. Es dient dazu, sicherzustellen, dass Personen, die in bestimmten Berufen arbeiten, keine gesundheitlichen Risiken für andere darstellen. Besonders in Berufen mit Lebensmittelkontakt oder im Gesundheitswesen steht der Schutz vor der Übertragung von Krankheiten im Vordergrund. Arbeitgeber verlangen es also nicht aus Willkür, sondern weil es gesetzlich vorgeschrieben ist und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet.

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Die Belehrung selbst ist dabei kein komplizierter Prozess, sondern eher eine präventive Maßnahme. Sie klärt darüber auf, wie man hygienisch arbeitet und welche Verhaltensweisen unbedingt vermieden werden sollten. Letztlich geht es darum, Risiken zu minimieren und Standards einzuhalten, die in sensiblen Arbeitsbereichen unverzichtbar sind.

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Gesetzliche Vorgaben zur Kostenübernahme eines Gesundheitszeugnisses

Die gesetzliche Lage zur Kostenübernahme eines Gesundheitszeugnisses ist überraschend klar: Es gibt keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, die Kosten zu tragen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt zwar die Notwendigkeit der Belehrung, schweigt sich jedoch darüber aus, wer die Gebühren übernehmen muss. Damit liegt die Verantwortung für die Bezahlung zunächst beim Arbeitnehmer.

Allerdings gibt es eine Ausnahme, die sich aus dem Arbeitsrecht ableiten lässt. Wenn das Gesundheitszeugnis eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit ist, könnte der Arbeitgeber verpflichtet sein, die Kosten zu übernehmen. Dies ergibt sich aus der sogenannten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die besagt, dass er notwendige Mittel bereitstellen muss, um die Arbeitsfähigkeit seiner Angestellten sicherzustellen. Dennoch ist dies nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt und wird oft von den individuellen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen beeinflusst.

Zusammengefasst: Gesetzlich ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, es sei denn, der Arbeitgeber erklärt sich freiwillig bereit oder es existieren arbeitsrechtliche Regelungen, die eine Kostenübernahme vorschreiben.

Vor- und Nachteile der Arbeitgeber-Kostenübernahme beim Gesundheitszeugnis

Pro-Argumente Contra-Argumente
Steigert die Attraktivität des Unternehmens für Bewerber Kostet den Arbeitgeber zusätzliche finanzielle Ressourcen
Fördert die Einhaltung von Hygienevorschriften durch standardisiertes Onboarding Kann bei kleineren Betrieben schnell zur Belastung werden
Zeigt Verantwortungsbewusstsein und Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern Keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme
Unternehmen können durch interne Schulungen Kosten senken Geringere Bereitschaft bei Selbstständigen und kleinen Betrieben

Praxisbeispiele: Wann zahlt der Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis?

In der Praxis hängt es stark von der Branche, dem Arbeitgeber und den individuellen Umständen ab, ob die Kosten für das Gesundheitszeugnis übernommen werden. Hier ein paar typische Szenarien, die zeigen, wann der Arbeitgeber die Gebühren zahlt:

  • Große Unternehmen in der Gastronomie: Viele größere Restaurantketten oder Catering-Firmen übernehmen die Kosten, da sie regelmäßig neue Mitarbeiter einstellen und die Belehrung als Teil des Onboarding-Prozesses betrachten. Für sie ist es eine Investition in die Einhaltung gesetzlicher Standards.
  • Berufsausbildung: Beginnt jemand eine Ausbildung in einem Beruf, der ein Gesundheitszeugnis erfordert, übernehmen Ausbildungsbetriebe oft die Kosten. Das wird häufig als Teil der Unterstützung für den Berufseinstieg gesehen.
  • Interne Schulungen: Manche Arbeitgeber bieten die Infektionsschutzbelehrung direkt im Unternehmen an, etwa durch Kooperationen mit Gesundheitsämtern. In solchen Fällen entstehen für den Arbeitnehmer keine zusätzlichen Kosten.
  • Selbstständige oder kleine Betriebe: Hier sieht es oft anders aus. Kleinere Unternehmen oder Selbstständige erwarten in der Regel, dass der Arbeitnehmer die Kosten selbst trägt, da sie die finanziellen Belastungen minimieren möchten.

Es zeigt sich also, dass es keine einheitliche Regelung gibt. Arbeitgeber, die die Kosten übernehmen, tun dies oft aus Eigeninteresse, um den Bewerbungsprozess attraktiver zu gestalten oder um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Was können Arbeitnehmer tun, wenn sie die Kosten selbst tragen müssen?

Wenn Arbeitnehmer die Kosten für das Gesundheitszeugnis selbst tragen müssen, gibt es einige Strategien, um die finanzielle Belastung zu minimieren oder Unterstützung zu erhalten. Hier sind praktische Tipps, die helfen können:

  • Kosten im Voraus erfragen: Bevor die Belehrung beantragt wird, sollte man sich beim zuständigen Gesundheitsamt über die Gebühren informieren. Die Kosten variieren je nach Region und können zwischen 20 und 50 Euro liegen.
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber: Es lohnt sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Oft sind Unternehmen bereit, die Kosten zu übernehmen oder zumindest einen Teil davon zu erstatten, insbesondere wenn das Gesundheitszeugnis für die Tätigkeit unverzichtbar ist.
  • Steuerliche Absetzbarkeit prüfen: In manchen Fällen können die Kosten für das Gesundheitszeugnis als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine beruflich notwendige Ausgabe handelt.
  • Günstigere Alternativen suchen: Manche Städte oder Gemeinden bieten die Belehrung zu geringeren Kosten an. Es kann sich lohnen, die Preise verschiedener Gesundheitsämter in der Umgebung zu vergleichen.
  • Unterstützung durch Förderprogramme: Für Auszubildende oder Arbeitssuchende gibt es manchmal Programme oder Zuschüsse, die solche Kosten abdecken. Ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder anderen Beratungsstellen kann hier hilfreich sein.

Zusammengefasst: Wer die Kosten selbst tragen muss, sollte nicht zögern, nach Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen oder mit dem Arbeitgeber über eine Kostenbeteiligung zu sprechen. Mit etwas Initiative lassen sich oft finanzielle Entlastungen finden.

Tipps zur Klärung der Kostenübernahme im Vorfeld

Um Missverständnisse oder unerwartete Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Frage der Kostenübernahme für das Gesundheitszeugnis frühzeitig zu klären. Hier sind einige Tipps, wie Arbeitnehmer das Thema geschickt ansprechen und regeln können:

  • Bereits im Bewerbungsgespräch nachfragen: Es ist völlig legitim, während des Vorstellungsgesprächs zu fragen, ob der Arbeitgeber die Kosten für das Gesundheitszeugnis übernimmt. So zeigt man auch, dass man sich gut vorbereitet hat.
  • Arbeitsvertrag prüfen: Manchmal sind Regelungen zur Kostenübernahme bereits im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Ein genauer Blick in die Unterlagen kann hier Klarheit schaffen.
  • Vorgesetzte oder Personalabteilung ansprechen: Falls die Frage im Bewerbungsgespräch nicht geklärt wurde, sollte man vor der Anmeldung zur Belehrung das Gespräch mit der Personalabteilung oder dem direkten Vorgesetzten suchen.
  • Schriftliche Bestätigung einholen: Wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, sollte dies idealerweise schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
  • Optionen bei internen Schulungen prüfen: Manche Unternehmen organisieren die Belehrung intern oder in Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern. Es lohnt sich, nach solchen Möglichkeiten zu fragen, da diese oft kostenfrei sind.

Ein offenes und rechtzeitiges Gespräch über die Kostenübernahme zeigt Professionalität und hilft, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. So können Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie nicht unerwartet auf den Gebühren sitzen bleiben.

Unterschiede zwischen Branchen: Wer übernimmt typischerweise die Gebühren?

Die Übernahme der Kosten für das Gesundheitszeugnis variiert stark zwischen den Branchen. Während einige Arbeitgeber die Gebühren als Selbstverständlichkeit ansehen, erwarten andere, dass die Arbeitnehmer diese selbst tragen. Hier ein Überblick, wie es in verschiedenen Bereichen typischerweise gehandhabt wird:

  • Gastronomie und Lebensmittelindustrie: In der Gastronomie übernehmen größere Unternehmen wie Restaurantketten oder Catering-Firmen häufig die Kosten, da sie regelmäßig neue Mitarbeiter einstellen und gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen. Kleinere Betriebe hingegen lassen die Kosten oft beim Arbeitnehmer.
  • Gesundheitswesen: In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen des Gesundheitssektors wird die Kostenübernahme häufiger angeboten, da hier strenge Hygienevorschriften gelten und die Belehrung oft als Teil der betrieblichen Schulungen organisiert wird.
  • Einzelhandel mit Lebensmitteln: Supermärkte oder Bäckereien übernehmen die Gebühren gelegentlich, vor allem bei größeren Ketten. Bei kleineren Läden oder Familienbetrieben ist es jedoch wahrscheinlicher, dass die Arbeitnehmer selbst zahlen müssen.
  • Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: Wer in Kitas, Schulen oder anderen Betreuungseinrichtungen arbeitet, kann oft mit einer Kostenübernahme rechnen, da diese Arbeitgeber großen Wert auf Hygiene und Prävention legen.
  • Selbstständige und Freiberufler: In diesen Fällen müssen die Kosten fast immer selbst getragen werden, da keine Arbeitgeber-Struktur vorhanden ist, die die Gebühren übernehmen könnte.

Die Bereitschaft zur Kostenübernahme hängt also nicht nur von der Branche, sondern auch von der Größe und den internen Richtlinien des Unternehmens ab. Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig informieren, wie es in ihrem konkreten Fall gehandhabt wird.

Fazit: Was Sie unbedingt beachten sollten

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage der Kostenübernahme für das Gesundheitszeugnis stark von individuellen Faktoren abhängt. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, die den Arbeitgeber verpflichtet, die Gebühren zu übernehmen. Daher ist es entscheidend, dieses Thema frühzeitig und offen zu klären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Kosten in vielen Fällen auf sie selbst zukommen können. Doch mit einer guten Vorbereitung und klarer Kommunikation lassen sich oft Lösungen finden, sei es durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder durch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen. Besonders wichtig ist es, die branchenspezifischen Gepflogenheiten zu kennen, da diese oft einen Hinweis darauf geben, wie die Kostenfrage gehandhabt wird.

Ein letzter Tipp: Dokumentieren Sie Vereinbarungen zur Kostenübernahme immer schriftlich. Das schafft Sicherheit und vermeidet Missverständnisse. Wer diese Punkte beachtet, kann sich ganz auf den eigentlichen Zweck des Gesundheitszeugnisses konzentrieren: die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.


FAQ: Gesundheitszeugnis und Kostenübernahme

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis, heute als Infektionsschutzbelehrung bekannt, dient der Aufklärung über Hygieneregeln und die Verhinderung von Infektionsrisiken, insbesondere in Berufen mit Lebensmittelkontakt.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für das Gesundheitszeugnis zu übernehmen?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt. In der Praxis hängt dies oft von der Branche und den internen Unternehmensrichtlinien ab.

Wie viel kostet die Infektionsschutzbelehrung?

Die Kosten variieren je nach Region und Gesundheitsamt und liegen in der Regel zwischen 20 und 50 Euro.

In welchen Berufen ist ein Gesundheitszeugnis vorgeschrieben?

Es wird vor allem in Berufen verlangt, die mit Lebensmitteln oder sensiblen Tätigkeiten zu tun haben, z. B. in der Gastronomie, im Lebensmittelhandel und im Gesundheitswesen.

Kann man die Kosten steuerlich geltend machen?

Ja, in der Regel können die Kosten für das Gesundheitszeugnis als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden, sofern sie beruflich notwendig sind.

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Zusammenfassung des Artikels

Ein Gesundheitszeugnis, offiziell Infektionsschutzbelehrung genannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zum Schutz vor Krankheitsübertragungen in sensiblen Berufen. Die Kosten trägt meist der Arbeitnehmer, es sei denn, arbeitsrechtliche Regelungen oder freiwillige Arbeitgeberentscheidungen sehen eine Übernahme vor.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich frühzeitig über die Kosten für das Gesundheitszeugnis bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, da diese regional variieren können.
  2. Fragen Sie bereits im Bewerbungsgespräch oder vor Arbeitsbeginn nach, ob der Arbeitgeber die Kosten für das Gesundheitszeugnis übernimmt. Dies zeigt Vorbereitung und Professionalität.
  3. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder mögliche Betriebsvereinbarungen, da dort Regelungen zur Kostenübernahme enthalten sein könnten.
  4. Falls der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, erkundigen Sie sich, ob diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzbar sind.
  5. Suchen Sie nach Förderprogrammen oder finanziellen Unterstützungen, insbesondere wenn Sie sich in einer Ausbildung oder Arbeitssuche befinden. Diese könnten die Kosten für das Gesundheitszeugnis abdecken.