Häufig gestellte Fragen zur Infektionsschutzbelehrung im Ehrenamt
Was ist eine Infektionsschutzbelehrung?
Eine Infektionsschutzbelehrung ist eine Schulung, die Personen über die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen informiert. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich an alle, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln oder Menschen arbeiten.
Warum ist die Infektionsschutzbelehrung im Ehrenamt wichtig?
Die Belehrung ist besonders wichtig, weil ehrenamtliche Tätigkeiten oft in sensiblen Bereichen stattfinden, wie der Lebensmittelverteilung oder der Betreuung von Kindern und älteren Menschen. Sie schützt die Gesundheit aller Beteiligten und erhöht das Verantwortungsbewusstsein.
Was sind die Kosten der Infektionsschutzbelehrung?
Die Kosten für die Erstbelehrung liegen bei etwa 30,00 Euro. Für Folgebelehrungen betragen die Kosten rund 20,00 Euro, für ein Duplikat etwa 12,00 Euro. Reduzierte Gebühren für Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten betragen etwa 10,00 Euro.
Wie lange ist die Bescheinigung der Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet, sofern keine ansteckende Krankheit vorliegt. Sie muss jedoch vor Arbeitsbeginn vorliegen und bei Ersterstellung nicht älter als drei Monate sein.
Wie kann man eine Infektionsschutzbelehrung erhalten?
Um eine Belehrung zu erhalten, muss ein Termin beim örtlichen Gesundheitsamt vereinbart werden. Nach Teilnahme an der Belehrung, die etwa eine Stunde dauert, erhält man eine Bescheinigung. Es ist wichtig, diese gut aufzubewahren.