FAQ zum Infektionsschutzgesetz Sachsen
Welche Behörden sind für den Infektionsschutz in Sachsen verantwortlich?
Die Hauptverantwortung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Unter speziellen Umständen sind auch die oberste Landesgesundheitsbehörde und die Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Was enthält die Sächsische IfSG-Meldeverordnung?
Die Sächsische IfSG-Meldeverordnung regelt den Meldeprozess für Infektionskrankheiten. Ärzte oder Labore müssen meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger binnen 24 Stunden melden.
Welche Maßnahmen gibt es zur Verhütung von Krankheiten in Sachsen?
Das öffentliche Gesundheitsdienst-Institut übernimmt die Präventionsmaßnahmen, die von Überwachung der Hygienestandards bis hin zu Impfkampagnen reichen.
Wie erfolgt die Kostenerstattung für Schutzimpfungen?
Die Landesdirektion Sachsen erstattet die Kosten, die den Gesundheitsämtern für Schutzimpfungen entstehen. Die Landesuntersuchungsanstalt ist für die Übermittlung der Impfdaten zuständig.
Was sind die Folgen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz?
Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.