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    Infektionsschutzbelehrung im Verein: So schützen Sie Ihre Mitglieder

    19.07.2024 418 mal gelesen 0 Kommentare
    • Schulen Sie Ihre Mitglieder regelmäßig zu Hygienemaßnahmen.
    • Stellen Sie ausreichend Desinfektionsmittel und Schutzmasken bereit.
    • Informieren Sie über aktuelle Infektionszahlen und Verhaltensregeln.

    FAQ zur Infektionsschutzbelehrung im Verein

    Was ist eine Infektionsschutzbelehrung?

    Eine Infektionsschutzbelehrung ist eine Schulung, die über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln und Hygienemaßnahmen informiert. Sie wird gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) durchgeführt und ist für Personen erforderlich, die in der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie tätig sind.

    Wer benötigt eine Infektionsschutzbelehrung im Verein?

    Im Verein benötigen alle Personen eine Infektionsschutzbelehrung, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies betrifft sowohl ehrenamtliche Helfer als auch fest angestellte Mitarbeiter, die bei Vereinsfesten, in der Vereinsgastronomie oder bei Events Verpflegung anbieten.

    Welche Themen werden in der Infektionsschutzbelehrung behandelt?

    Die Belehrung umfasst wichtige Themen wie Grundlagen der Hygiene, Vermeidung von Lebensmittelinfektionen, richtiger Umgang mit Lebensmitteln sowie Erkennung und Meldung von Krankheitssymptomen.

    Wie läuft die Durchführung der Infektionsschutzbelehrung ab?

    Die Durchführung erfolgt in mehreren Schritten: Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt, Erstellung einer Teilnehmerliste, Durchführung der Belehrung durch das Gesundheitsamt, Ausstellung der Bescheinigung und Dokumentation der geschulten Personen.

    Welche Kosten sind mit der Infektionsschutzbelehrung verbunden?

    Die Kosten betragen für die Erstbelehrung ca. 30,00 Euro, für die Folgebelehrung ca. 20,00 Euro, für ein Duplikat der Bescheinigung ca. 12,00 Euro und für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten ca. 10,00 Euro.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die Infektionsschutzbelehrung ist essenziell für Vereine, die mit Lebensmitteln arbeiten, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Sie wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und umfasst Themen wie Hygienevorschriften und den Umgang mit Lebensmitteln; nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Personen eine unbefristet gültige Bescheinigung.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. **Frühzeitige Planung**: Planen Sie die Infektionsschutzbelehrung rechtzeitig, insbesondere vor großen Veranstaltungen oder der Saisoneröffnung, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder geschult sind.
    2. **Regelmäßige Auffrischung**: Auch wenn die Bescheinigung unbefristet gültig ist, kann eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse sinnvoll sein. Organisieren Sie dazu interne Schulungen oder Workshops.
    3. **Dokumentation**: Führen Sie eine detaillierte Liste aller geschulten Mitglieder und bewahren Sie Kopien der Bescheinigungen auf. Dies erleichtert die Verwaltung und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    4. **Kommunikation**: Informieren Sie alle betroffenen Mitglieder frühzeitig über die Notwendigkeit der Belehrung und die anfallenden Kosten. Klare Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
    5. **Externe Unterstützung**: Ziehen Sie bei Bedarf externe Experten hinzu, um spezielle Fragen zu klären oder zusätzliche Schulungen durchzuführen. Dies kann die Qualität der Belehrung erhöhen.

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