FAQ zur Infektionsschutzbelehrung im Verein
Was ist eine Infektionsschutzbelehrung?
Eine Infektionsschutzbelehrung ist eine Schulung, die über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln und Hygienemaßnahmen informiert. Sie wird gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) durchgeführt und ist für Personen erforderlich, die in der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie tätig sind.
Wer benötigt eine Infektionsschutzbelehrung im Verein?
Im Verein benötigen alle Personen eine Infektionsschutzbelehrung, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies betrifft sowohl ehrenamtliche Helfer als auch fest angestellte Mitarbeiter, die bei Vereinsfesten, in der Vereinsgastronomie oder bei Events Verpflegung anbieten.
Welche Themen werden in der Infektionsschutzbelehrung behandelt?
Die Belehrung umfasst wichtige Themen wie Grundlagen der Hygiene, Vermeidung von Lebensmittelinfektionen, richtiger Umgang mit Lebensmitteln sowie Erkennung und Meldung von Krankheitssymptomen.
Wie läuft die Durchführung der Infektionsschutzbelehrung ab?
Die Durchführung erfolgt in mehreren Schritten: Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt, Erstellung einer Teilnehmerliste, Durchführung der Belehrung durch das Gesundheitsamt, Ausstellung der Bescheinigung und Dokumentation der geschulten Personen.
Welche Kosten sind mit der Infektionsschutzbelehrung verbunden?
Die Kosten betragen für die Erstbelehrung ca. 30,00 Euro, für die Folgebelehrung ca. 20,00 Euro, für ein Duplikat der Bescheinigung ca. 12,00 Euro und für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten ca. 10,00 Euro.