Einführung: Warum ist das Gesundheitszeugnis in der Gastronomie so wichtig?
Hygiene ist das A und O in der Gastronomie. Ein kleiner Fehler – sei es durch mangelnde Sauberkeit oder unzureichendes Wissen über Infektionsrisiken – kann große Konsequenzen haben. Genau hier kommt das Gesundheitszeugnis ins Spiel. Es sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden im Umgang mit Lebensmitteln bestens geschult sind und die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Doch es geht nicht nur um Vorschriften: Es ist auch ein Zeichen von Professionalität und Verantwortung gegenüber Gästen und Kollegen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Ein Betrieb, der auf Hygiene setzt, stärkt sein Image. Gäste fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, dass hinter den Kulissen alles nach den höchsten Standards abläuft. Das Gesundheitszeugnis ist also nicht nur eine Formalität, sondern ein echter Qualitätsnachweis, der Vertrauen schafft – und das ist in der Gastronomie Gold wert.
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Grundlagen des Gesundheitszeugnisses für die Gastronomie
Das Gesundheitszeugnis für die Gastronomie ist mehr als nur ein Stück Papier – es ist der Schlüssel zu einem sicheren und hygienischen Arbeitsumfeld. Die Grundlage dafür bildet die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ziel ist es, alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, über mögliche Infektionsrisiken und die richtige Hygiene im Arbeitsalltag aufzuklären. Dabei steht nicht nur der Schutz der Gäste im Vordergrund, sondern auch der der Mitarbeitenden selbst.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich hierbei nicht um eine medizinische Untersuchung, sondern um eine rechtliche Belehrung. Diese wird ausschließlich von den zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt und ist Voraussetzung, um in der Gastronomie tätig zu werden. Wer also unverpackte oder leicht verderbliche Lebensmittel verarbeitet, kommt um dieses Dokument nicht herum.
Die Belehrung vermittelt die rechtlichen Grundlagen und praktische Tipps, um Infektionen vorzubeugen. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten einheitliche Standards einhalten – ein entscheidender Faktor für die Qualität und Sicherheit in der Lebensmittelbranche.
Pro- und Contra-Argumente zum Gesundheitszeugnis in der Gastronomie
Pro | Contra |
---|---|
Sichert die Hygiene und Gesundheit von Gästen und Mitarbeitenden. | Zusätzlicher Zeitaufwand für die Beantragung und Belehrung. |
Fördert einheitliche Standards und Professionalität im Betrieb. | Kosten für die Belehrung, die von Mitarbeitenden oder Arbeitgebern getragen werden müssen. |
Schützt vor rechtlichen Konsequenzen bei Hygiene-Verstößen. | Erneute Belehrung erforderlich, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb von drei Monaten aufgenommen wird. |
Stärkt das Vertrauen der Gäste und verbessert das Image des Betriebs. | Kann bei kurzfristigem Arbeitsbeginn eine Hürde darstellen. |
Bietet wichtiges Wissen, auch für den privaten Alltag, zur Vermeidung von Infektionen. | Formalität, die in einigen Fällen als bürokratische Hürde empfunden wird. |
Wer muss ein Gesundheitszeugnis vorlegen?
Ein Gesundheitszeugnis ist für alle Personen Pflicht, die in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche tätig sind und dabei direkten oder indirekten Kontakt mit unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln haben. Doch wer genau fällt darunter? Die Antwort ist klar: Es betrifft eine Vielzahl von Berufsgruppen, die in der Verarbeitung, Zubereitung oder im Verkauf von Lebensmitteln arbeiten.
- Küchenpersonal: Köche, Küchenhilfen und alle, die Speisen zubereiten oder anrichten.
- Servicekräfte: Kellnerinnen und Kellner, die mit Geschirr, Besteck oder offenen Speisen hantieren.
- Reinigungspersonal: Mitarbeitende, die in Bereichen arbeiten, wo Lebensmittel verarbeitet werden, z. B. beim Reinigen von Küchenutensilien.
- Lebensmittelhersteller: Personen, die in Bäckereien, Metzgereien oder ähnlichen Betrieben tätig sind.
Interessant ist, dass auch Personen, die nur indirekt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ein Gesundheitszeugnis benötigen können. Das gilt beispielsweise für Reinigungskräfte, die Arbeitsflächen oder Geschirr säubern. Wer jedoch rein administrative Tätigkeiten ausübt und keinerlei Kontakt zu Lebensmitteln hat, ist von dieser Pflicht ausgenommen.
Zusammengefasst: Sobald Lebensmittel verarbeitet, serviert oder verkauft werden, ist das Gesundheitszeugnis ein Muss. Es schützt nicht nur die Gesundheit der Gäste, sondern auch die der Mitarbeitenden – und sorgt für einheitliche Standards in der Branche.
Wie läuft die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ab?
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist ein klar strukturierter Prozess, der sicherstellt, dass alle Teilnehmenden umfassend über Hygienevorschriften und Infektionsrisiken informiert werden. Der Ablauf ist unkompliziert, aber dennoch verbindlich, da er die Grundlage für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln schafft.
So läuft die Belehrung in der Regel ab:
- Anmeldung beim Gesundheitsamt: Zunächst müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Viele Ämter bieten mittlerweile die Möglichkeit, dies online zu erledigen. Hierbei geben Sie Ihre persönlichen Daten an und wählen einen Termin für die Belehrung aus.
- Durchführung der Belehrung: Am vereinbarten Termin nehmen Sie an einer mündlichen und schriftlichen Belehrung teil. Diese dauert in der Regel zwischen 1,5 und 2 Stunden. Inhalte sind unter anderem die Vermeidung von Infektionskrankheiten, hygienische Verhaltensweisen und rechtliche Vorgaben.
- Bescheinigung erhalten: Nach erfolgreicher Teilnahme wird Ihnen die Bescheinigung ausgehändigt. Diese bestätigt, dass Sie über die gesetzlichen Hygienevorschriften belehrt wurden und berechtigt Sie, in der Gastronomie tätig zu sein.
Wichtig: Die Belehrung ist nicht nur eine Formalität. Sie bietet die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Unsicherheiten zu klären. Wer sich aktiv einbringt, profitiert langfristig von einem besseren Verständnis für hygienische Arbeitsweisen.
Ein kleiner Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit ein, da die Termine je nach Gesundheitsamt stark nachgefragt sein können. Und vergessen Sie nicht, ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen – ohne dieses kann die Belehrung nicht durchgeführt werden.
Wichtige Inhalte der Belehrung: Das müssen Sie wissen
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist keine bloße Formalität, sondern vermittelt essenzielles Wissen, das im Arbeitsalltag der Gastronomie unverzichtbar ist. Sie deckt verschiedene Themenbereiche ab, die dazu beitragen, Infektionsrisiken zu minimieren und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Inhalte:
- Übertragbare Krankheiten: Sie erfahren, welche Krankheiten durch den Kontakt mit Lebensmitteln übertragen werden können, wie beispielsweise Salmonellen, Hepatitis A oder Noroviren. Dabei wird auch erklärt, wie diese Erreger in den Körper gelangen und welche Symptome sie auslösen können.
- Hygienemaßnahmen: Die Belehrung gibt praktische Anleitungen, wie Sie durch einfache Maßnahmen – etwa gründliches Händewaschen, das Tragen von Schutzkleidung oder die richtige Lagerung von Lebensmitteln – Infektionen vermeiden können.
- Rechtliche Vorgaben: Es wird erläutert, welche gesetzlichen Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben, zum Beispiel die Meldepflicht bei bestimmten Erkrankungen oder das Einhalten von Tätigkeitsverboten.
- Tätigkeitsverbote: Sie lernen, in welchen Fällen Sie nicht arbeiten dürfen, etwa bei Durchfallerkrankungen, infizierten Wunden oder dem Verdacht auf eine ansteckende Krankheit. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten – von Kollegen bis hin zu Gästen.
- Praktische Tipps: Neben den rechtlichen und theoretischen Grundlagen erhalten Sie auch konkrete Ratschläge für den Arbeitsalltag, wie etwa den Umgang mit Lebensmitteln, die schnell verderben, oder die Reinigung von Arbeitsflächen.
Die Inhalte der Belehrung sind so gestaltet, dass sie leicht verständlich und praxisnah sind. Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch ein Bewusstsein für die eigene Verantwortung zu schaffen. Denn letztlich hängt die Sicherheit in der Gastronomie von jedem Einzelnen ab.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Gesundheitszeugnisses
Die Beantragung des Gesundheitszeugnisses ist ein klar geregelter Prozess, der mit ein wenig Vorbereitung schnell und unkompliziert erledigt werden kann. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie sicher durch den Ablauf führt:
- Informieren Sie sich über das zuständige Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt in Ihrer Region ist die erste Anlaufstelle. Auf der Website des Amtes finden Sie oft Informationen zu Terminen, Gebühren und den Ablauf der Belehrung. Prüfen Sie auch, ob eine Online-Anmeldung möglich ist.
- Termin vereinbaren: Melden Sie sich frühzeitig an, da die Termine je nach Region stark nachgefragt sein können. Planen Sie ausreichend Zeit ein, um mögliche Wartezeiten zu vermeiden.
- Benötigte Unterlagen vorbereiten: In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Manche Gesundheitsämter verlangen auch ein ausgefülltes Anmeldeformular, das Sie vorab herunterladen können.
- Teilnahme an der Belehrung: Zum vereinbarten Termin erscheinen Sie persönlich beim Gesundheitsamt. Die Belehrung dauert meist 1,5 bis 2 Stunden und umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Informationen.
- Gebühren bezahlen: Die Kosten für die Belehrung variieren je nach Region, liegen aber in der Regel zwischen 20 und 30 Euro. Bringen Sie das Geld in bar mit oder klären Sie vorab, ob Kartenzahlung möglich ist.
- Bescheinigung erhalten: Nach erfolgreicher Teilnahme wird Ihnen die Bescheinigung direkt ausgehändigt. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf, da es Ihre Berechtigung für Tätigkeiten in der Gastronomie nachweist.
Ein kleiner Tipp: Falls Sie kurzfristig einen Job beginnen möchten, sollten Sie die Belehrung so schnell wie möglich beantragen. Ohne die Bescheinigung dürfen Sie nämlich nicht mit der Arbeit starten. Und vergessen Sie nicht, die Bescheinigung ist nur dann gültig, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Kosten und Zeitaufwand: Was kommt auf Sie zu?
Die Beantragung des Gesundheitszeugnisses ist nicht nur eine Frage der Organisation, sondern auch eine kleine Investition in Zeit und Geld. Doch keine Sorge, die Kosten und der Aufwand halten sich in Grenzen. Hier ein Überblick, was auf Sie zukommt:
Kosten:
- Die Gebühren für die Belehrung liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Gesundheitsamt und Region.
- Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten für das Gesundheitszeugnis. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrem zukünftigen Betrieb.
- Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie Anfahrtswege oder Parkgebühren einkalkulieren müssen. Planen Sie dies in Ihr Budget ein.
Zeitaufwand:
- Die Belehrung selbst dauert in der Regel 1,5 bis 2 Stunden. Dazu kommt die Zeit für die An- und Abreise.
- Die Terminvergabe kann je nach Gesundheitsamt unterschiedlich schnell erfolgen. In stark frequentierten Regionen sollten Sie mit einer Wartezeit von ein bis zwei Wochen rechnen.
- Falls Sie kurzfristig starten möchten, lohnt es sich, nach freien Terminen in benachbarten Gesundheitsämtern zu suchen. Manchmal sind dort schnellere Termine verfügbar.
Zusammengefasst: Der finanzielle und zeitliche Aufwand für das Gesundheitszeugnis ist überschaubar, vor allem wenn man bedenkt, dass die Bescheinigung langfristig gültig ist. Mit ein wenig Planung und Vorbereitung können Sie diesen Schritt problemlos meistern und sich auf Ihren Start in der Gastronomie konzentrieren.
Rechtliche Regelungen: Gültigkeit und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Gesundheitszeugnis ist nicht nur eine Formalität, sondern eine rechtlich bindende Voraussetzung für die Arbeit in der Gastronomie. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen bestimmte Vorgaben einhalten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Überblick:
Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses:
- Die Bescheinigung ist unbegrenzt gültig, sofern sie ordnungsgemäß ausgestellt wurde.
- Wichtig: Der Arbeitsbeginn muss innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung erfolgen. Wird diese Frist überschritten, ist eine erneute Belehrung notwendig.
- Für bestehende Mitarbeitende ist keine erneute Belehrung durch das Gesundheitsamt erforderlich, solange sie durch den Arbeitgeber regelmäßig nachgeschult werden.
Pflichten für Arbeitgeber:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, neue Mitarbeitende vor Arbeitsbeginn über Hygienevorschriften und Infektionsschutz zu belehren. Diese innerbetriebliche Belehrung muss alle zwei Jahre wiederholt und dokumentiert werden.
- Die Dokumentation der Belehrungen muss jederzeit einsehbar sein, insbesondere bei Kontrollen durch Behörden.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass keine Mitarbeitenden mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden in Bereichen arbeiten, in denen Lebensmittel verarbeitet werden.
Pflichten für Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Bescheinigung über die Belehrung beim Gesundheitsamt vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
- Es besteht eine Meldepflicht, wenn der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht. Dazu gehören Symptome wie Durchfall, Erbrechen oder Fieber.
- Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften drohen Bußgelder oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Die Einhaltung dieser Regelungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch alle Beteiligten – von den Mitarbeitenden bis hin zu den Gästen. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen: Bei grober Fahrlässigkeit drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Es lohnt sich also, die Vorgaben ernst zu nehmen und regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen.
Häufige Fehler vermeiden: Tipps für den erfolgreichen Start
Der Start in der Gastronomie kann aufregend sein, aber gerade beim Thema Gesundheitszeugnis schleichen sich oft vermeidbare Fehler ein. Damit Sie problemlos durchstarten können, finden Sie hier praktische Tipps, um häufige Stolperfallen zu umgehen:
- Frist nicht verpassen: Achten Sie darauf, dass Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung Ihre Tätigkeit aufnehmen. Wird diese Frist überschritten, ist die Bescheinigung ungültig und Sie müssen die Belehrung erneut durchlaufen.
- Dokumente sorgfältig aufbewahren: Verlieren Sie Ihre Bescheinigung nicht! Sie wird immer wieder benötigt, zum Beispiel bei einem Jobwechsel. Bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf, idealerweise in einer Mappe mit anderen wichtigen Unterlagen.
- Rechtzeitig anmelden: Die Termine beim Gesundheitsamt sind oft schnell ausgebucht. Melden Sie sich frühzeitig an, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden – besonders, wenn Sie kurzfristig mit der Arbeit beginnen möchten.
- Symptome ernst nehmen: Wenn Sie sich krank fühlen oder Symptome wie Durchfall oder Erbrechen haben, informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort. Arbeiten trotz Krankheit kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch andere gefährden.
- Innerbetriebliche Belehrungen nicht vergessen: Auch wenn die Bescheinigung lebenslang gültig ist, müssen Sie die regelmäßigen Auffrischungen durch den Arbeitgeber ernst nehmen. Dokumentieren Sie diese Belehrungen sorgfältig, um bei Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein.
- Keine falschen Angaben machen: Seien Sie bei der Belehrung ehrlich, insbesondere wenn es um den Kontakt mit ansteckenden Krankheiten geht. Falsche Angaben können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein gelungener Start in der Gastronomie beginnt mit einer guten Vorbereitung. Wenn Sie diese Tipps beherzigen, vermeiden Sie unnötigen Stress und zeigen von Anfang an, dass Sie die Hygienevorschriften ernst nehmen – ein Pluspunkt, der Ihnen auch bei Ihrem Arbeitgeber Sympathien einbringen wird.
Vorteile eines Gesundheitszeugnisses: Mehr Sicherheit im Gastronomiebetrieb
Das Gesundheitszeugnis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich – sowohl für die Mitarbeitenden als auch für den gesamten Gastronomiebetrieb. Es schafft eine solide Grundlage für Hygiene und Sicherheit, die in der Lebensmittelbranche unverzichtbar sind. Doch was genau macht es so wertvoll?
- Schutz der Gäste: Mit einem Gesundheitszeugnis wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden über Infektionsrisiken und Hygienestandards informiert sind. Das minimiert die Gefahr, dass Krankheitserreger über Lebensmittel auf Gäste übertragen werden.
- Rechtliche Absicherung: Arbeitgeber können durch die Einhaltung der Belehrungspflichten nachweisen, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen. Das schützt vor rechtlichen Konsequenzen bei Kontrollen oder Vorfällen.
- Vertrauen schaffen: Ein Betrieb, der Wert auf Hygiene legt, signalisiert Professionalität und Zuverlässigkeit. Gäste fühlen sich wohler, wenn sie wissen, dass hinter den Kulissen nach höchsten Standards gearbeitet wird.
- Schulung der Mitarbeitenden: Die Belehrung vermittelt wichtiges Wissen, das nicht nur im Job, sondern auch im Alltag nützlich ist. Mitarbeitende verstehen besser, wie sie sich selbst und andere vor Infektionen schützen können.
- Einheitliche Standards: Das Gesundheitszeugnis sorgt dafür, dass alle Mitarbeitenden auf dem gleichen Wissensstand sind. Das erleichtert die Einhaltung von Hygieneregeln und verbessert die Zusammenarbeit im Team.
Ein weiterer Vorteil ist die langfristige Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses. Einmal ausgestellt, bleibt es gültig, solange die Tätigkeit innerhalb der vorgegebenen Frist aufgenommen wird. Dadurch sparen sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgeber Zeit und Ressourcen.
Zusammengefasst: Das Gesundheitszeugnis ist weit mehr als eine Formalität. Es stärkt die Sicherheit im Betrieb, schützt die Gesundheit aller Beteiligten und schafft Vertrauen bei den Gästen. Ein unverzichtbares Element für jeden erfolgreichen Gastronomiebetrieb!
Fazit: Ihr Weg zu maximaler Hygiene-Sicherheit in der Gastronomie
Das Gesundheitszeugnis ist ein unverzichtbarer Baustein für maximale Hygiene-Sicherheit in der Gastronomie. Es schützt nicht nur die Gesundheit der Gäste und Mitarbeitenden, sondern schafft auch eine Grundlage für Vertrauen und Professionalität im Betrieb. Mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorgaben können Sie diesen Prozess problemlos meistern und sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Qualität und Sicherheit Ihrer Arbeit.
Ein gut geschulter Betrieb, in dem alle Mitarbeitenden die Hygienevorschriften kennen und anwenden, hebt sich deutlich von der Konkurrenz ab. Es zeigt, dass Sie Verantwortung übernehmen und die Gesundheit aller Beteiligten ernst nehmen. Gleichzeitig vermeiden Sie rechtliche Risiken und schaffen eine sichere Umgebung, in der sich Gäste wohlfühlen.
Denken Sie daran: Hygiene ist kein einmaliger Akt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Auffrischungen und innerbetriebliche Schulungen sind der Schlüssel, um die Standards hochzuhalten. Mit einem Gesundheitszeugnis in der Hand und dem Wissen, wie Sie es richtig anwenden, sind Sie bestens gerüstet, um in der Gastronomie erfolgreich und sicher zu arbeiten.
Also, worauf warten Sie noch? Starten Sie jetzt und setzen Sie ein Zeichen für Qualität und Sicherheit in Ihrem Betrieb!
Nützliche Links zum Thema
- Gesundheitszeugnis in der Gastronomie: FAQ - Gastro-Nebenjob.de
- Gesundheitszeugnis für Gastronomie Jobs | GVO Personal GmbH
- Bescheinigung-Belehrung (früher: Gesundheitszeugnis) - Stadt Köln
FAQ: Wichtige Fragen zum Gesundheitszeugnis in der Gastronomie
Was ist ein Gesundheitszeugnis und warum ist es wichtig?
Das Gesundheitszeugnis bescheinigt, dass eine Person über die gesetzlichen Vorschriften zum Infektionsschutz und die Einhaltung grundlegender Hygiene informiert wurde. Es ist besonders wichtig, um die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitenden in der Gastronomie zu schützen.
Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis in der Gastronomie?
Das Gesundheitszeugnis ist Pflicht für alle Personen, die in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche mit unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten – z. B. Küchen-, Service- und Reinigungspersonal.
Wie läuft die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ab?
Die Belehrung erfolgt beim Gesundheitsamt und dauert etwa 1,5 bis 2 Stunden. Sie umfasst mündliche und schriftliche Informationen zu Hygienevorschriften, Infektionsrisiken und Tätigkeitsverboten. Nach Abschluss erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung.
Welche Kosten und Zeitaufwände sind mit dem Gesundheitszeugnis verbunden?
Die Kosten für die Belehrung liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro. Die Belehrung selbst dauert ungefähr 1,5 bis 2 Stunden, zuzüglich der An- und Abreisezeit. Melden Sie sich frühzeitig beim Gesundheitsamt an, da Termine stark nachgefragt sein können.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Das Gesundheitszeugnis ist unbegrenzt gültig, jedoch muss der Arbeitsbeginn innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung erfolgen. Arbeitgeber sind verpflichtet, innerbetriebliche Nachschulungen alle zwei Jahre durchzuführen.