Inhaltsverzeichnis:
Einleitung: Warum das Gesundheitszeugnis wichtig ist
Ein Gesundheitszeugnis ist mehr als nur ein bürokratisches Dokument – es ist ein entscheidender Baustein für den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten. Gerade in Berufen, in denen Lebensmittel verarbeitet oder ausgegeben werden, steht die Hygiene an oberster Stelle. Warum? Weil schon kleinste Nachlässigkeiten in der Hygiene große Auswirkungen haben können. Denken Sie an Keime, die sich blitzschnell verbreiten, oder an Infektionen, die durch unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln entstehen. Das Gesundheitszeugnis stellt sicher, dass alle Beteiligten die Risiken kennen und wissen, wie sie diese vermeiden können. Es geht also nicht nur um Vorschriften, sondern um Verantwortung – gegenüber den Verbrauchern, den Kollegen und letztlich auch sich selbst.
Definition: Was ist ein Gesundheitszeugnis und wer braucht es?
Das Gesundheitszeugnis ist ein offizieller Nachweis, der sicherstellt, dass Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, grundlegende Hygieneregeln und Infektionsschutzmaßnahmen kennen. Es handelt sich dabei nicht um eine medizinische Untersuchung, sondern um eine Belehrung, die speziell auf die Anforderungen im Umgang mit Lebensmitteln zugeschnitten ist. Ziel ist es, die Verbreitung von Krankheiten durch unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln zu verhindern.
Beantragen Sie jetzt hier online Ihre Infektionsschutz-Belehrung nach § 43 IfSG.
- 100% digital
- Geld zurück Garantie bei Nichtbestehen
- Zertifikat kommt per Email
- viele Zahlungsmöglichkeiten
- in 15 Minuten erledigt
- 100% am Handy nutzbar
Aber wer braucht eigentlich ein Gesundheitszeugnis? Es richtet sich vor allem an Menschen, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmitteln zu tun haben. Dazu gehören:
- Beschäftigte in der Gastronomie, wie Köche, Küchenhilfen oder Servicekräfte, die Speisen zubereiten.
- Mitarbeiter in der Lebensmittelproduktion, z. B. in Bäckereien, Fleischereien oder Molkereien.
- Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Pflegeheimen Speisen ausgeben oder zubereiten.
Interessant ist, dass nicht jeder, der in der Gastronomie arbeitet, ein Gesundheitszeugnis benötigt. Kellner, die lediglich fertige Speisen servieren, oder Erzieher, die abgepackte Mahlzeiten ausgeben, sind beispielsweise davon ausgenommen. Der Fokus liegt klar auf Tätigkeiten, bei denen ein direkter Kontakt mit unverarbeiteten oder empfindlichen Lebensmitteln besteht.
Pro- und Contra-Punkte zur Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses
Pro | Contra |
---|---|
Die Erstbelehrung ist unbegrenzt gültig und muss nur einmal durchgeführt werden. | Es besteht Verwirrung darüber, ob Nachbelehrungen eine Verlängerung der Gültigkeit darstellen. |
Regelmäßige Nachbelehrungen aktualisieren das Wissen und garantieren langfristige Hygiene. | Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbelehrungen sind zeitaufwendig und müssen organisiert werden. |
Es entstehen weniger Kosten, da die Erstbelehrung nicht erneuert werden muss. | Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass Nachbelehrungen eingehalten werden. |
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt die ursprüngliche Bescheinigung gültig. | In speziellen Fällen wie längeren Pausen oder Branchenwechseln können zusätzliche Belehrungen nötig sein. |
Gesetzliche Grundlage: Die Rolle des Infektionsschutzgesetzes (§ 43 IfSG)
Die gesetzliche Grundlage für das Gesundheitszeugnis bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG), genauer gesagt der § 43. Dieser Paragraf regelt, welche Personen eine Belehrung benötigen und welche Inhalte dabei vermittelt werden müssen. Ziel ist es, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, die durch den Umgang mit Lebensmitteln übertragen werden könnten.
Nach § 43 IfSG sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln arbeiten, vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Belehrung durchlaufen. Diese Erstbelehrung wird in der Regel vom Gesundheitsamt durchgeführt und dokumentiert. Die gesetzliche Vorgabe ist dabei klar: Es geht nicht nur um die Vermittlung von Wissen, sondern auch um die Verpflichtung der Beschäftigten, sich an die Hygienevorschriften zu halten.
Besonders wichtig ist, dass die Belehrung auch über die sogenannten Tätigkeitsverbote informiert. Diese greifen, wenn eine Person an bestimmten Infektionskrankheiten leidet oder Krankheitserreger überträgt. Damit wird sichergestellt, dass keine Gefahr für die Verbraucher entsteht.
Zusätzlich verpflichtet das IfSG Arbeitgeber dazu, regelmäßige Nachbelehrungen durchzuführen, um die Einhaltung der Hygienestandards langfristig zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Vorgaben können empfindliche Strafen nach sich ziehen, da der Schutz der öffentlichen Gesundheit oberste Priorität hat.
Gültigkeitsdauer: Einmalige Belehrung oder regelmäßige Erneuerung?
Die Frage nach der Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses sorgt oft für Verwirrung. Die gute Nachricht ist: Die Erstbelehrung, die Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten, ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass Sie diese Belehrung nur einmal durchführen müssen, solange Sie in einem Berufsfeld tätig bleiben, das den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes unterliegt.
Allerdings endet die Verantwortung hier nicht. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig – in der Regel alle zwei Jahre – über Hygieneregeln und Infektionsschutz zu belehren. Diese sogenannten Nachbelehrungen dienen dazu, das Wissen aufzufrischen und sicherzustellen, dass die Vorschriften weiterhin eingehalten werden. Wichtig: Diese Auffrischungen ersetzen nicht die Erstbelehrung, sondern ergänzen sie.
Falls Sie den Arbeitgeber wechseln, bleibt Ihre ursprüngliche Belehrung weiterhin gültig. Dennoch kann es sein, dass der neue Arbeitgeber eine zusätzliche Nachbelehrung verlangt, um die Einhaltung der internen Hygienestandards zu gewährleisten. Das liegt im Ermessen des Unternehmens.
Zusammengefasst: Die Erstbelehrung ist einmalig und zeitlich unbegrenzt, aber regelmäßige Nachbelehrungen sind ein Muss, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es lohnt sich also, den Überblick über die Termine zu behalten – Ihr Arbeitgeber sollte Sie dabei unterstützen.
Unterschied Erstbelehrung und Nachbelehrung: Was Sie wissen müssen
Die Begriffe Erstbelehrung und Nachbelehrung werden oft durcheinandergebracht, dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den beiden. Beide haben jedoch das gleiche Ziel: die Einhaltung von Hygienestandards und den Schutz vor Infektionskrankheiten sicherzustellen.
Die Erstbelehrung ist der erste Schritt, bevor Sie überhaupt in einem Berufsfeld mit Lebensmittelkontakt starten dürfen. Sie wird in der Regel vom Gesundheitsamt durchgeführt und umfasst grundlegende Informationen zu Hygienevorschriften, Infektionsrisiken und Tätigkeitsverboten. Diese Belehrung ist verpflichtend und wird einmalig durchgeführt. Nach Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die unbegrenzt gültig ist.
Die Nachbelehrung hingegen erfolgt regelmäßig während Ihrer Berufstätigkeit, meist alle zwei Jahre. Sie wird nicht vom Gesundheitsamt, sondern direkt vom Arbeitgeber organisiert. Ziel ist es, Ihr Wissen aufzufrischen und sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Hygienevorschriften kennen und anwenden. Dabei kann die Nachbelehrung auch auf spezifische Anforderungen des jeweiligen Betriebs eingehen.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- Erstbelehrung: Einmalig, vor Tätigkeitsbeginn, durchgeführt vom Gesundheitsamt.
- Nachbelehrung: Regelmäßig, während der Berufstätigkeit, organisiert vom Arbeitgeber.
Zusammengefasst: Die Erstbelehrung ist Ihr Startschuss, die Nachbelehrung hält Sie auf dem Laufenden. Beide sind essenziell, um Hygiene und Infektionsschutz dauerhaft zu gewährleisten.
Verlängerung oder Auffrischung: Sind zusätzliche Schulungen nötig?
Eine Verlängerung im klassischen Sinne ist beim Gesundheitszeugnis nicht erforderlich, da die Erstbelehrung zeitlich unbegrenzt gültig ist. Dennoch stellt sich die Frage: Sind zusätzliche Schulungen oder Auffrischungen nötig, um weiterhin den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen?
Die Antwort lautet: Ja, aber nur in Form von Nachbelehrungen. Diese sind keine Verlängerung der ursprünglichen Belehrung, sondern dienen dazu, Ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Schulungen in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen. Der Fokus liegt dabei auf der Wiederholung und Aktualisierung der Hygienestandards sowie der Anpassung an mögliche neue Vorschriften oder betriebliche Anforderungen.
In besonderen Fällen, wie etwa bei einem Wechsel in eine andere Branche oder bei längeren Unterbrechungen der Berufstätigkeit, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Schulung zu absolvieren. Dies ist jedoch keine gesetzliche Pflicht, sondern hängt von den Anforderungen des neuen Arbeitgebers ab.
Zusätzliche Schulungen können auch freiwillig sein, wenn Sie Ihr Wissen vertiefen oder sich auf neue Herausforderungen vorbereiten möchten. Solche Weiterbildungen stärken nicht nur Ihre Kompetenz, sondern zeigen auch Ihr Engagement für die Einhaltung von Hygienestandards.
Fazit: Eine formale Verlängerung des Gesundheitszeugnisses ist nicht nötig, aber regelmäßige Nachbelehrungen und gegebenenfalls freiwillige Auffrischungen sind der Schlüssel, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Verantwortung des Arbeitgebers: Pflicht zur Nachbelehrung
Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften liegt nicht allein bei den Beschäftigten – auch der Arbeitgeber hat klare Pflichten, insbesondere wenn es um die Nachbelehrung geht. Laut Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln arbeiten, regelmäßig über Hygienestandards und Infektionsschutzmaßnahmen belehrt werden.
Diese Nachbelehrungen müssen in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt werden. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass:
- die Belehrung rechtzeitig erfolgt,
- die Inhalte der Nachbelehrung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
- eine Dokumentation über die Teilnahme jedes Mitarbeiters geführt wird.
Wichtig ist, dass die Nachbelehrung nicht nur eine Formalität ist. Sie soll sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Hygieneregeln verstehen und anwenden können. Arbeitgeber können die Belehrung entweder selbst durchführen, sofern sie über die entsprechenden Kenntnisse verfügen, oder externe Fachkräfte hinzuziehen.
Ein weiterer Punkt: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass neue Mitarbeiter bereits vor Arbeitsbeginn eine gültige Erstbelehrung vorweisen können. Ohne diese Bescheinigung darf keine Tätigkeit aufgenommen werden, die den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes unterliegt.
Die Einhaltung dieser Pflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch den Betrieb vor möglichen rechtlichen Konsequenzen. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen und im schlimmsten Fall den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen.
Fälle aus der Praxis: Wann ein Gesundheitszeugnis abläuft oder erneuert werden muss
Auch wenn das Gesundheitszeugnis formal nicht abläuft, gibt es in der Praxis Situationen, die eine erneute Belehrung oder Auffrischung notwendig machen können. Diese Fälle sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber durch betriebliche Anforderungen oder besondere Umstände begründet sein. Hier einige Beispiele aus der Praxis:
- Berufswechsel: Wenn Sie in eine neue Branche oder einen anderen Betrieb wechseln, kann der neue Arbeitgeber eine zusätzliche Belehrung verlangen, um sicherzustellen, dass Sie mit den spezifischen Hygienestandards des Unternehmens vertraut sind.
- Längere Berufspausen: Haben Sie über einen längeren Zeitraum nicht in einem Berufsfeld mit Lebensmittelkontakt gearbeitet, kann es sinnvoll sein, Ihr Wissen aufzufrischen. Manche Arbeitgeber fordern in solchen Fällen eine erneute Belehrung, um sicherzugehen, dass keine Wissenslücken bestehen.
- Neue gesetzliche Vorgaben: Ändern sich die gesetzlichen Hygienevorschriften, kann eine zusätzliche Schulung notwendig werden, um die Mitarbeiter auf den neuesten Stand zu bringen.
- Betriebsinterne Anforderungen: Manche Unternehmen legen besonderen Wert auf regelmäßige Schulungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbelehrungen hinausgehen. Dies kann beispielsweise bei sensiblen Produktionsprozessen der Fall sein.
Obwohl das Gesundheitszeugnis an sich nicht erneuert werden muss, zeigt die Praxis, dass Auffrischungen in bestimmten Situationen sinnvoll oder sogar erforderlich sein können. Es ist daher ratsam, sich bei einem Berufswechsel oder längeren Pausen frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber abzustimmen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Digitale Belehrungen: Geht das Gesundheitszeugnis auch online?
In einer zunehmend digitalen Welt stellt sich die Frage, ob die Belehrung für das Gesundheitszeugnis auch online durchgeführt werden kann. Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Viele Gesundheitsämter und autorisierte Anbieter bieten mittlerweile die Möglichkeit an, die Erstbelehrung oder Nachbelehrungen digital durchzuführen. Dies spart Zeit und ist besonders praktisch für Personen, die nicht vor Ort erscheinen können.
Bei der Erstbelehrung ist jedoch zu beachten, dass diese in der Regel mit einer persönlichen Identitätsprüfung verbunden ist. Bei Online-Angeboten wird dies häufig durch Video-Ident-Verfahren oder andere sichere Methoden gewährleistet. Der Ablauf bleibt dabei identisch: Sie erhalten alle relevanten Informationen zu Hygienevorschriften und Tätigkeitsverboten und müssen anschließend bestätigen, dass Sie diese verstanden haben.
Die Nachbelehrungen, die durch den Arbeitgeber organisiert werden, lassen sich oft noch unkomplizierter online umsetzen. Hier kommen häufig digitale Schulungsplattformen oder E-Learning-Module zum Einsatz, die speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs zugeschnitten sind. Der Vorteil: Die Inhalte können flexibel abgerufen werden, und die Teilnahme wird automatisch dokumentiert.
Wichtig ist, dass die digitale Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Arbeitgeber und Anbieter müssen sicherstellen, dass die Inhalte vollständig und korrekt sind und dass die Teilnahme ordnungsgemäß erfasst wird. Ein weiterer Punkt: Nicht alle Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung online an, daher lohnt es sich, vorher nachzufragen.
Fazit: Digitale Belehrungen sind eine zeitgemäße Alternative, die vor allem bei Nachbelehrungen viele Vorteile bietet. Für die Erstbelehrung sollten Sie jedoch prüfen, ob das Gesundheitsamt in Ihrer Region diese Möglichkeit anbietet.
Konsequenzen bei Verstoß: Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung?
Die Nichteinhaltung der Vorgaben rund um das Gesundheitszeugnis kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Die gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 43 IfSG) sind klar und Verstöße werden entsprechend geahndet. Doch welche Strafen drohen konkret?
- Für Arbeitnehmer: Wer ohne gültige Erstbelehrung oder Teilnahme an den erforderlichen Nachbelehrungen in einem Beruf mit Lebensmittelkontakt arbeitet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Auch das bewusste Verschweigen von Infektionskrankheiten kann rechtliche Folgen haben.
- Für Arbeitgeber: Die Verantwortung wiegt hier noch schwerer. Arbeitgeber, die es versäumen, die Erstbelehrung vor Arbeitsbeginn zu überprüfen oder regelmäßige Nachbelehrungen durchzuführen, können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Dies gilt auch, wenn die Belehrungen nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden.
- Schwerwiegende Fälle: Kommt es durch einen Verstoß zu einer Übertragung von Krankheiten, drohen neben hohen Geldstrafen auch strafrechtliche Konsequenzen. In besonders schweren Fällen kann dies sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren führen.
Darüber hinaus können Verstöße auch immaterielle Schäden verursachen. Der Verlust des Vertrauens von Kunden oder Partnern sowie ein beschädigter Ruf des Unternehmens sind schwer wieder gutzumachen. Besonders in der Lebensmittelbranche, wo Hygiene und Sicherheit oberste Priorität haben, können solche Vorfälle existenzbedrohend sein.
Zusammengefasst: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Absicherung gegen finanzielle und reputative Risiken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher gleichermaßen darauf achten, alle Anforderungen rund um das Gesundheitszeugnis gewissenhaft zu erfüllen.
Tipps für Arbeitnehmer: So behalten Sie den Überblick
Als Arbeitnehmer ist es wichtig, den Überblick über Ihre Verpflichtungen rund um das Gesundheitszeugnis zu behalten. Zwar liegt ein großer Teil der Verantwortung beim Arbeitgeber, doch auch Sie können aktiv dazu beitragen, dass alles reibungslos läuft. Hier sind einige praktische Tipps, die Ihnen helfen, stets auf der sicheren Seite zu sein:
- Bescheinigung sicher aufbewahren: Ihre Erstbelehrung ist unbegrenzt gültig, daher sollten Sie die Bescheinigung gut aufbewahren. Am besten machen Sie eine Kopie oder scannen das Dokument ein, um es bei Bedarf schnell vorlegen zu können.
- Nachbelehrungen im Blick behalten: Notieren Sie sich die Termine für Nachbelehrungen oder fragen Sie frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber nach, wann die nächste Schulung geplant ist. So vermeiden Sie, dass Fristen unbemerkt verstreichen.
- Eigeninitiative zeigen: Wenn Sie längere Zeit nicht in Ihrem Berufsfeld gearbeitet haben oder in einen neuen Betrieb wechseln, fragen Sie aktiv nach einer Auffrischung. Das zeigt Engagement und sorgt dafür, dass Sie auf dem neuesten Stand bleiben.
- Symptome ernst nehmen: Sollten Sie Krankheitssymptome bemerken, die auf eine Infektionskrankheit hindeuten könnten, informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Kollegen und Verbraucher.
- Wissen aktuell halten: Nutzen Sie freiwillige Schulungen oder Online-Kurse, um Ihr Wissen zu erweitern. Gerade in der Lebensmittelbranche gibt es immer wieder neue Erkenntnisse und Vorschriften, die es zu beachten gilt.
Ein weiterer Tipp: Tauschen Sie sich mit Kollegen aus, um Erfahrungen und Informationen zu teilen. Oft können kleine Hinweise oder Tipps aus dem Arbeitsalltag helfen, Hygienestandards noch besser einzuhalten. Mit einer proaktiven Haltung und guter Organisation bleiben Sie immer auf der sicheren Seite!
Fazit: Das Gesundheitszeugnis als langfristige Sicherheit für Arbeitnehmer und Verbraucher
Das Gesundheitszeugnis ist weit mehr als nur ein formaler Nachweis – es ist ein essenzielles Werkzeug, um die Sicherheit in der Lebensmittelbranche zu gewährleisten. Für Arbeitnehmer bietet es eine klare Orientierung, welche Hygienestandards einzuhalten sind, und schützt sie vor rechtlichen Konsequenzen. Gleichzeitig gibt es Verbrauchern die Sicherheit, dass die Lebensmittel, die sie konsumieren, unter strengen hygienischen Bedingungen verarbeitet wurden.
Die Kombination aus einer einmaligen Erstbelehrung und regelmäßigen Nachbelehrungen schafft eine solide Grundlage, um langfristig hohe Standards zu halten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen dabei gemeinsam die Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die eigene Gesundheit sowie die der Kunden zu schützen.
Zusammengefasst: Das Gesundheitszeugnis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Wer die Belehrungen ernst nimmt und sich aktiv um die Einhaltung der Vorschriften kümmert, leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und Qualität in der Lebensmittelbranche – und das zahlt sich langfristig aus.
Nützliche Links zum Thema
- Wie lange ist meine Belehrung gültig? - dein-gesundheitszeugnis.de
- Gesundheitszeugnis online nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Gesundheitszeugnis: Wo beantragen? Wie lange ist es gültig?
FAQ zum Thema Gesundheitszeugnis: Gültigkeit und Vorschriften
Wie lange ist ein Gesundheitszeugnis gültig?
Die Erstbelehrung für das Gesundheitszeugnis ist zeitlich unbegrenzt gültig. Allerdings sind regelmäßige Nachbelehrungen, die in der Regel alle zwei Jahre vom Arbeitgeber durchgeführt werden, gesetzlich vorgeschrieben.
Muss ich mein Gesundheitszeugnis bei einem Arbeitgeberwechsel erneuern?
Nein, die Erstbelehrung bleibt gültig, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Der neue Arbeitgeber kann jedoch eine Nachbelehrung verlangen, um die Einhaltung interner Hygienestandards sicherzustellen.
Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?
Das Gesundheitszeugnis ist für Personen erforderlich, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, wie z. B. Köche, Mitarbeiter in Fleischereien und Bäckereien oder Personen, die in Schulen und Kitas Speisen zubereiten.
Wo kann ich ein Gesundheitszeugnis beantragen?
Ein Gesundheitszeugnis kann beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Einige Gesundheitsämter bieten auch digitale Lösungen für die Erstbelehrung an, die online durchgeführt werden können.
Welche Konsequenzen hat ein fehlendes Gesundheitszeugnis?
Ein fehlendes Gesundheitszeugnis kann mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro für Arbeitnehmer und bis zu 25.000 Euro für Arbeitgeber geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.