FAQ zum Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG
Was ist das Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG?
Das Gesundheitszeugnis gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Bescheinigung nach einer Belehrung, die für Personen vorgeschrieben ist, die mit Lebensmitteln arbeiten. Es dient dazu, Hygienestandards zu vermitteln und die Gesundheit von Verbrauchern zu schützen.
Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?
Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, wie z. B. in der Gastronomie, Lebensmittelproduktion oder beim Verkauf unverpackter Waren, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Auch Aushilfen, Praktikanten und Ehrenamtliche fallen unter die Regelung.
Wie läuft die Erstbelehrung ab?
Die Erstbelehrung erfolgt beim Gesundheitsamt oder autorisierten Stellen und umfasst Informationen über Hygienemaßnahmen, Tätigkeitsverbote und Krankheitsübertragungen. Nach der Belehrung wird die Bescheinigung ausgestellt, die drei Monate für den Tätigkeitsbeginn gültig bleibt.
Wie oft muss die Belehrung wiederholt werden?
Nach der Erstbelehrung ist eine Folgebelehrung alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Auffrischung der Hygienekenntnisse und legt den Fokus auf aktuelle Risiken und gesetzliche Änderungen.
Was passiert bei Verstößen gegen die Belehrungspflichten?
Verstöße können zu Bußgeldern, Tätigkeitsverboten, Betriebsstilllegungen oder Imageschäden führen. Arbeitgeber müssen die Teilnahme an Belehrungen nachweisen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.