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    Das Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz: Ein Überblick

    10.02.2025 4876 mal gelesen 3 Kommentare
    • Das Gesundheitszeugnis ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung.
    • Es ist für Personen erforderlich, die mit Lebensmitteln arbeiten möchten.
    • Die Belehrung wird vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt durchgeführt.

    FAQ zum Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG

    Was ist das Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG?

    Das Gesundheitszeugnis gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Bescheinigung nach einer Belehrung, die für Personen vorgeschrieben ist, die mit Lebensmitteln arbeiten. Es dient dazu, Hygienestandards zu vermitteln und die Gesundheit von Verbrauchern zu schützen.

    Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?

    Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, wie z. B. in der Gastronomie, Lebensmittelproduktion oder beim Verkauf unverpackter Waren, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Auch Aushilfen, Praktikanten und Ehrenamtliche fallen unter die Regelung.

    Wie läuft die Erstbelehrung ab?

    Die Erstbelehrung erfolgt beim Gesundheitsamt oder autorisierten Stellen und umfasst Informationen über Hygienemaßnahmen, Tätigkeitsverbote und Krankheitsübertragungen. Nach der Belehrung wird die Bescheinigung ausgestellt, die drei Monate für den Tätigkeitsbeginn gültig bleibt.

    Wie oft muss die Belehrung wiederholt werden?

    Nach der Erstbelehrung ist eine Folgebelehrung alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Auffrischung der Hygienekenntnisse und legt den Fokus auf aktuelle Risiken und gesetzliche Änderungen.

    Was passiert bei Verstößen gegen die Belehrungspflichten?

    Verstöße können zu Bußgeldern, Tätigkeitsverboten, Betriebsstilllegungen oder Imageschäden führen. Arbeitgeber müssen die Teilnahme an Belehrungen nachweisen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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    Ich finds übrigens gut, dass mal jemand erwähnt hat wie auch Aushilfen oder Ehrenamtliche beim Vereinsfest ein Gesundheitszeugnis brauchen – das wird total oft übersehen und dann gibts später Ärger, dabei gilt die Pflicht ja wirklich für jeden der hinterm Tresen steht.
    Ja also ich hab da mal gelsen von dem mit den Kontrollen das die ja eigendlich dauernd kommn könnten, aber in mein Kumpel sin Bude war noch nie einer vom Amt und der hat voll viele belegte Brötchn so mit käs und Wurst und so und nie was passiert... Meien Freundin meint auch man kann das Gesundheitszeugnich einfach online machen und dann kriegt mans per post, find ich voll komisch weil woher wißen die den dann ob man nich krank is, hab ja gelesen da gibts garkeine echten ärztlichen Checks, sondern nur Zettel unterschreiben das mans gecheckt hat. Is ja schon risko wenn jemand Fieber hat oder Durchfal und trzdem arbeitet, weil nich jeder sagt ja dann gleich dem Chef bescheid, oder?

    Und mit den Nachweisen, ich denk mal die landen eh nur irgendwo im Schrank oder so bis einer fragt, weiß garnich ob die viele Chef überhaupt immer alles richtig machen tun, weil die ja auch voll den Papierstress dann kriegn. Und ob denen das mit dem Vertraun hilft, bin ich mir nich so sicher ich gucke nixht auf nen Zeugnis wenn ich irgendwo Currywurst hole hihi. Hauptsache das Essen schmeckt und wird warm gemacht, wegen der Bakterien und so, oder reicht das garnich aus? Na ja, auf jeden fahl klingt das alles mächtig als Bürokratie aber falls mal was schief geht dann wissen wenigstens alle wers verbockt hat.
    Ich hab immer gedacht das die Nachweise von so, belehrung und so sowiso nur auf Papier irgendwo im Büro landen und dann guckt da eh niemand mehr richtig drauf, wusst garnischt das des bei Kontrolletn echt verlangt wird. Mein Kumpel musste mal ewig suchen weil der Chef das verpeilt hat lol, da gabs fast stress mit Amt leude. Also Aufbewahrung besser merken schein ja doch risikoreich, hätt ich nicht gedacht ey

    Zusammenfassung des Artikels

    Das Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG dient der Aufklärung über Hygienestandards und Infektionsrisiken für Personen im Lebensmittelbereich, um Verbraucher zu schützen. Es umfasst eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sowie regelmäßige Folgebelehrungen und ist verpflichtend für alle Tätigen in diesem Bereich.

    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informiere dich frühzeitig über die Anforderungen des Gesundheitszeugnisses nach §43 IfSG, insbesondere wenn du in einem Beruf tätig werden möchtest, der direkten Kontakt mit Lebensmitteln erfordert. Dies erspart dir Verzögerungen bei der Tätigkeitsaufnahme.
    2. Plane die Teilnahme an der Erstbelehrung rechtzeitig ein, da diese spätestens drei Monate vor Tätigkeitsbeginn absolviert sein muss, um gültig zu bleiben.
    3. Halte die Fristen für die regelmäßigen Folgebelehrungen ein. Diese müssen alle zwei Jahre erfolgen, um die Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses sicherzustellen und Hygienestandards aktuell zu halten.
    4. Als Arbeitgeber solltest du sicherstellen, dass alle Dokumentationspflichten erfüllt sind, insbesondere die Nachweise über Erst- und Folgebelehrungen, um bei Kontrollen vorbereitet zu sein.
    5. Nimm die vermittelten Hygieneregeln ernst und setze sie konsequent im Arbeitsalltag um. Regelmäßiges Händewaschen, das Tragen geeigneter Arbeitskleidung und die Meldung von Krankheitssymptomen sind entscheidend für den Infektionsschutz.

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