Das Gesundheitszeugnis für den neuen Job: So geht’s

    26.03.2025 47 mal gelesen 0 Kommentare
    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Gesundheitsamt oder bei einem Arzt für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
    • Bringen Sie einen gültigen Personalausweis und, falls vorhanden, den Impfausweis mit.
    • Nach der Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.

    Was ist ein Gesundheitszeugnis und warum ist es wichtig für deinen neuen Job?

    Ein Gesundheitszeugnis, das heute offiziell als Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG bezeichnet wird, ist mehr als nur ein Stück Papier. Es zeigt, dass du über die wichtigsten Hygienevorschriften und Gesundheitsrisiken Bescheid weißt, die in deinem neuen Job eine Rolle spielen könnten. Besonders in Berufen, in denen du mit Lebensmitteln hantierst, ist diese Bescheinigung unverzichtbar. Warum? Ganz einfach: Sie schützt nicht nur die Verbraucher, sondern auch dich selbst vor möglichen gesundheitlichen Risiken.

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    Stell dir vor, du arbeitest in einer Restaurantküche oder in der Lebensmittelproduktion. Ohne das nötige Wissen über Hygiene und Krankheitsprävention könnten Keime oder Erreger unbemerkt in die Nahrung gelangen. Genau hier greift das Gesundheitszeugnis ein: Es stellt sicher, dass du die Regeln kennst, um solche Gefahren zu vermeiden. Dein zukünftiger Arbeitgeber wird diese Bescheinigung verlangen, bevor du überhaupt loslegen kannst. Das ist also nicht nur eine Formalität, sondern eine wichtige Grundlage für einen sicheren und verantwortungsvollen Start in deinen neuen Job.

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    Für wen ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich?

    Ein Gesundheitszeugnis ist für all jene Pflicht, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen – sei es direkt oder indirekt. Das bedeutet, dass du ein solches Dokument benötigst, wenn du in Berufen arbeitest, bei denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, transportiert oder ausgegeben werden. Doch wer genau fällt darunter?

    • Küchenpersonal: Köche, Küchenhilfen und alle, die in der Zubereitung von Speisen tätig sind.
    • Servicekräfte: Kellner, die regelmäßig mit offenen Lebensmitteln oder in Küchenbereichen arbeiten.
    • Reinigungspersonal: Personen, die mit Geschirr, Besteck oder Oberflächen in Kontakt kommen, die mit Lebensmitteln in Berührung stehen.
    • Lebensmittelproduktion: Arbeiter in Bäckereien, Metzgereien oder anderen Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder verarbeiten.

    Interessanterweise gibt es aber auch Ausnahmen. Wenn du ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln arbeitest oder keinerlei Kontakt zu offenen Speisen hast, brauchst du in der Regel kein Gesundheitszeugnis. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich darüber zu informieren, ob dein zukünftiger Arbeitgeber es dennoch verlangt – manche Betriebe haben strengere interne Vorschriften.

    Pro- und Contra-Liste: Gesundheitszeugnis für den neuen Job

    Pro Contra
    Schützt Verbraucher vor potenziellen Gesundheitsrisiken Kosten von 20 bis 30 Euro können anfallen
    Bietet dir relevantes Wissen zu Hygienevorschriften Einmaliger Zeitaufwand für die Belehrung (1-2 Stunden)
    Unbegrenzte Gültigkeit des Zeugnisses (bei Einhaltung der Fristen) Die Frist von drei Monaten muss für den Jobantritt eingehalten werden
    Belehrung oft auch online oder in mehreren Sprachen verfügbar Keine Arbeit mit Lebensmitteln ohne Zeugnis erlaubt
    Fördert sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln Eventuelle Kosten für Wiederholung bei Fristüberschreitung

    Der Ablauf der Infektionsschutzbelehrung: So funktioniert es

    Die Infektionsschutzbelehrung ist der entscheidende Schritt, um dein Gesundheitszeugnis zu erhalten. Sie wird in der Regel vom zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt und ist weniger kompliziert, als viele denken. Hier bekommst du alle wichtigen Informationen, die du für deinen Job brauchst, kompakt und verständlich vermittelt. Aber wie läuft das Ganze genau ab?

    Zunächst meldest du dich für einen Termin beim Gesundheitsamt an. Viele Ämter bieten mittlerweile auch Online-Belehrungen an, was besonders praktisch ist, wenn du flexibel bleiben möchtest. Vor Ort oder digital erwartet dich dann eine Belehrung, die in der Regel zwischen 1 und 2 Stunden dauert. Hier erfährst du alles über:

    • die Übertragungswege von Krankheiten, die durch Lebensmittel verbreitet werden können,
    • wichtige Hygieneregeln, die du in deinem Arbeitsalltag einhalten musst,
    • und Maßnahmen, wie du die Verbreitung von Krankheitserregern effektiv verhinderst.

    Am Ende der Belehrung wirst du gebeten, eine Erklärung zu deinem Gesundheitszustand zu unterschreiben. Damit bestätigst du, dass du aktuell keine ansteckenden Krankheiten hast, die dich von der Arbeit mit Lebensmitteln ausschließen könnten. Sobald das erledigt ist, erhältst du deine Bescheinigung – und damit ist der wichtigste Schritt schon geschafft!

    Übrigens: Die Belehrung wird oft in mehreren Sprachen angeboten, falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist. So wird sichergestellt, dass wirklich jeder die Inhalte versteht.

    Wie beantrage ich mein Gesundheitszeugnis?

    Der Antrag für dein Gesundheitszeugnis ist unkompliziert und lässt sich mit ein paar Schritten schnell erledigen. Der erste Ansprechpartner ist dabei das Gesundheitsamt in deiner Region. Dort wird die Infektionsschutzbelehrung durchgeführt, die du für dein Zeugnis benötigst. Aber wie genau gehst du vor?

    1. Informiere dich über das zuständige Gesundheitsamt: Suche online nach dem Gesundheitsamt in deiner Nähe. Viele Ämter haben eigene Webseiten, auf denen du alle wichtigen Informationen findest.
    2. Melde dich an: Die meisten Gesundheitsämter bieten Online-Anmeldeformulare an. Alternativ kannst du dich telefonisch oder persönlich anmelden. Achte darauf, dass du deinen Personalausweis oder Reisepass bereithältst, da dieser oft für die Anmeldung benötigt wird.
    3. Wähle einen Termin: Du kannst in der Regel zwischen verschiedenen Terminen wählen. Manche Gesundheitsämter bieten auch Abend- oder Wochenendtermine an, um Berufstätigen entgegenzukommen.
    4. Bezahle die Gebühr: Die Kosten für die Belehrung liegen meist zwischen 20 und 30 Euro. Einige Ämter verlangen die Zahlung vorab, andere direkt vor Ort. Informiere dich vorher, welche Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden.

    In manchen Fällen kannst du die Belehrung auch bei einem Hausarzt durchführen lassen, allerdings ist das eher die Ausnahme und oft teurer. Wenn du dir unsicher bist, ob dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt, kläre das vorab – viele Unternehmen sind bereit, diese Ausgaben zu tragen.

    Ein Tipp: Melde dich frühzeitig an, denn die Termine können schnell ausgebucht sein, besonders in größeren Städten. Plane also genug Zeit ein, damit du dein Gesundheitszeugnis rechtzeitig vor deinem Jobantritt erhältst.

    Kosten und Finanzierung des Gesundheitszeugnisses: Was du wissen solltest

    Die Kosten für das Gesundheitszeugnis sind überschaubar, aber dennoch ein Punkt, den du im Blick haben solltest. In der Regel liegen die Gebühren für die Infektionsschutzbelehrung beim Gesundheitsamt zwischen 20 und 30 Euro. Der genaue Betrag kann je nach Region variieren, daher lohnt es sich, vorab auf der Webseite deines zuständigen Gesundheitsamts nachzusehen.

    Falls du dich fragst, wer die Kosten trägt, gibt es gute Nachrichten: In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Gebühren, vor allem, wenn das Gesundheitszeugnis eine Voraussetzung für deinen neuen Job ist. Es ist also sinnvoll, dieses Thema schon beim Vorstellungsgespräch oder vor Vertragsabschluss anzusprechen. Sollte dein Arbeitgeber die Kosten nicht übernehmen, musst du sie selbst tragen – das ist jedoch die Ausnahme.

    Für bestimmte Personengruppen gibt es manchmal auch Vergünstigungen oder sogar kostenlose Belehrungen. Dazu gehören:

    • Schüler, die ein Praktikum im Lebensmittelbereich absolvieren,
    • Personen, die im Rahmen einer beruflichen Umschulung tätig werden,
    • oder Gruppen, die über spezielle Programme angemeldet werden (z. B. durch Schulen oder Bildungsträger).

    Ein weiterer Punkt, den du beachten solltest: Manche Gesundheitsämter verlangen die Zahlung vorab, während andere die Gebühr erst am Tag der Belehrung kassieren. Informiere dich also rechtzeitig, damit es keine Überraschungen gibt. Wenn du knapp bei Kasse bist, sprich mit deinem Arbeitgeber – oft gibt es Lösungen, wie eine Erstattung oder Vorauszahlung.

    Gültigkeit und Auffrischung: Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

    Das Gesundheitszeugnis, also die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung, hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Das bedeutet, dass du die Belehrung nur einmal machen musst und sie dir nicht nach einer bestimmten Zeit verfällt. Allerdings gibt es ein paar wichtige Punkte, die du beachten solltest, damit dein Zeugnis auch weiterhin gültig bleibt.

    Der erste entscheidende Faktor ist der Zeitpunkt deines Jobantritts. Du musst spätestens drei Monate nach Ausstellung der Bescheinigung deine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen. Verpasst du diese Frist, musst du die Belehrung erneut durchführen lassen. Das klingt vielleicht streng, aber es soll sicherstellen, dass dein Wissen über Hygienevorschriften aktuell bleibt.

    Zusätzlich gibt es eine Auffrischungspflicht, die jedoch nicht direkt vom Gesundheitsamt, sondern vom Arbeitgeber organisiert wird. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, dich mindestens alle zwei Jahre erneut über Hygienevorschriften und den Infektionsschutz zu belehren. Diese Auffrischung erfolgt in der Regel innerbetrieblich und ist für dich kostenlos. Sie dient dazu, dein Wissen aufzufrischen und dich über mögliche neue Vorschriften oder Risiken zu informieren.

    Ein Sonderfall tritt ein, wenn bei dir gesundheitliche Einschränkungen auftreten, die dich von der Arbeit mit Lebensmitteln ausschließen könnten. In solchen Fällen kann die Gültigkeit deines Gesundheitszeugnisses eingeschränkt werden. Es ist daher wichtig, deinen Arbeitgeber über relevante gesundheitliche Veränderungen zu informieren.

    Zusammengefasst: Solange du die Frist von drei Monaten einhältst und regelmäßig an den Auffrischungen teilnimmst, bleibt dein Gesundheitszeugnis dauerhaft gültig. Es ist also eine einmalige Investition, die dir langfristig Sicherheit gibt.

    Welche gesundheitlichen Voraussetzungen musst du erfüllen?

    Um ein Gesundheitszeugnis zu erhalten und im Lebensmittelbereich arbeiten zu dürfen, musst du bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen. Diese dienen dazu, Verbraucher vor möglichen Infektionsrisiken zu schützen und sicherzustellen, dass du selbst keine Gefahr für die Lebensmittelhygiene darstellst. Aber was genau bedeutet das?

    Du darfst keine ansteckenden Krankheiten haben, die über Lebensmittel übertragen werden können. Dazu gehören insbesondere:

    • Akute Magen-Darm-Erkrankungen: Zum Beispiel durch Salmonellen, Noroviren oder Rotaviren.
    • Infektionskrankheiten wie Hepatitis A: Diese können durch direkten Kontakt oder kontaminierte Lebensmittel weitergegeben werden.
    • Hautinfektionen: Offene, infizierte Wunden oder eitrige Hauterkrankungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen könnten, sind ein Ausschlusskriterium.
    • Nachweis von Krankheitserregern: Auch wenn du keine Symptome hast, aber Träger von Erregern wie Escherichia coli (EHEC) oder Shigellen bist, darfst du nicht mit Lebensmitteln arbeiten.

    Während der Belehrung wirst du eine Erklärung unterschreiben, in der du bestätigst, dass du keine der oben genannten Erkrankungen hast. Solltest du aktuell oder in der Vergangenheit von einer dieser Krankheiten betroffen sein, musst du dies offenlegen. Das Gesundheitsamt oder dein Arbeitgeber wird dann prüfen, ob und wann du wieder arbeiten darfst.

    Falls du unsicher bist, ob eine bestimmte Erkrankung ein Problem darstellen könnte, sprich am besten vorab mit deinem Hausarzt oder direkt mit dem Gesundheitsamt. Ehrlichkeit ist hier entscheidend, denn Verstöße gegen die Vorschriften können ernsthafte Konsequenzen haben – sowohl für dich als auch für die Verbraucher.

    Praktische Tipps: So bereitest du dich optimal auf die Belehrung vor

    Die Infektionsschutzbelehrung ist keine Prüfung, aber ein bisschen Vorbereitung kann dir helfen, den Termin stressfrei und erfolgreich zu meistern. Hier sind ein paar praktische Tipps, wie du dich optimal darauf vorbereitest:

    • Informiere dich über den Ablauf: Schau dir vorab die Webseite des Gesundheitsamts an, um zu wissen, was dich erwartet. So kannst du sicherstellen, dass du alle notwendigen Unterlagen dabeihast, wie deinen Personalausweis oder Reisepass.
    • Plane genug Zeit ein: Die Belehrung dauert meist 1 bis 2 Stunden. Sei pünktlich und plane auch etwas Zeit für die Anreise ein, besonders wenn du den Ort nicht gut kennst.
    • Bring eine Übersetzungshilfe mit: Falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist, kannst du vorab klären, ob die Belehrung in anderen Sprachen angeboten wird. Alternativ kannst du jemanden mitbringen, der dir bei der Übersetzung hilft, wenn das erlaubt ist.
    • Bereite Fragen vor: Wenn du dir unsicher bist, welche Hygienevorschriften für deinen Job besonders wichtig sind, notiere dir Fragen. Die Belehrung ist eine gute Gelegenheit, um alles zu klären.
    • Gesundheit im Blick behalten: Solltest du aktuell an einer ansteckenden Krankheit leiden oder kürzlich Symptome gehabt haben, informiere das Gesundheitsamt vorab. Es könnte sein, dass dein Termin verschoben werden muss.

    Ein weiterer Tipp: Mach dir keine Sorgen, wenn du etwas nicht sofort verstehst. Die Belehrung ist darauf ausgelegt, dir das Wissen leicht verständlich zu vermitteln. Und wenn doch etwas unklar bleibt, frag einfach nach – dafür ist der Termin schließlich da!

    Was passiert, wenn du kein Gesundheitszeugnis vorweisen kannst?

    Ohne ein gültiges Gesundheitszeugnis darfst du in Berufen, die mit Lebensmitteln zu tun haben, nicht arbeiten – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber was passiert genau, wenn du die Bescheinigung nicht vorlegen kannst?

    Zunächst einmal kann dein Arbeitgeber dich nicht beschäftigen, solange das Gesundheitszeugnis fehlt. Das bedeutet, dass du deinen Jobstart verschieben musst, bis du die Belehrung absolviert hast. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn du kurzfristig anfangen möchtest oder der Betrieb dringend auf deine Unterstützung angewiesen ist.

    Arbeitest du dennoch ohne Gesundheitszeugnis, kann das ernsthafte Konsequenzen haben – sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber. Hier ein Überblick:

    • Für dich: Solltest du ohne die erforderliche Bescheinigung arbeiten, riskierst du eine Geldstrafe. Außerdem kannst du deinen Job verlieren, da dies als Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben gilt.
    • Für den Arbeitgeber: Unternehmen, die Mitarbeiter ohne Gesundheitszeugnis beschäftigen, machen sich strafbar. Das kann hohe Bußgelder nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer Schließung des Betriebs führen.

    Zusätzlich steht der Verbraucherschutz im Vordergrund. Sollten Hygienemängel oder Krankheitsübertragungen auftreten, weil du ohne Belehrung gearbeitet hast, könnten rechtliche Schritte folgen – und das möchte wirklich niemand riskieren.

    Die Lösung? Falls du dein Gesundheitszeugnis noch nicht hast, informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig und kümmere dich so schnell wie möglich um einen Termin beim Gesundheitsamt. So vermeidest du unnötige Verzögerungen und kannst deinen neuen Job ohne Probleme antreten.

    Gesundheitszeugnis FAQs: Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

    Hier findest du die häufigsten Fragen rund um das Gesundheitszeugnis – kompakt und klar beantwortet, damit keine Unklarheiten bleiben:

    • Wie lange dauert die Belehrung? Die Infektionsschutzbelehrung dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Gesundheitsamt und der Gruppengröße ab.
    • Muss ich die Belehrung persönlich machen? In vielen Fällen ja, aber einige Gesundheitsämter bieten mittlerweile auch Online-Belehrungen an. Informiere dich bei deinem zuständigen Amt über die verfügbaren Optionen.
    • Kann ich die Belehrung wiederholen, wenn ich die Frist von drei Monaten verpasse? Ja, wenn du die Frist nicht einhältst, musst du die Belehrung erneut durchführen lassen. Die Kosten fallen dann erneut an.
    • Was passiert, wenn ich während der Arbeit krank werde? Solltest du Symptome einer ansteckenden Krankheit entwickeln, die den Umgang mit Lebensmitteln gefährlich macht, musst du dies sofort deinem Arbeitgeber melden. In solchen Fällen kann ein vorübergehendes Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.
    • Ist das Gesundheitszeugnis auch in anderen Berufen gültig? Ja, die Bescheinigung gilt für alle Tätigkeiten, bei denen du mit Lebensmitteln arbeitest. Wechselst du den Arbeitgeber, bleibt dein Gesundheitszeugnis gültig, solange du die Auffrischungen wahrnimmst.
    • Was mache ich, wenn ich mein Gesundheitszeugnis verliere? In diesem Fall kannst du beim Gesundheitsamt eine Kopie oder eine erneute Ausstellung beantragen. Es kann jedoch sein, dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen.

    Falls du noch weitere Fragen hast, lohnt es sich, direkt beim Gesundheitsamt nachzufragen. Sie können dir individuelle Auskünfte geben und dir bei speziellen Anliegen weiterhelfen.


    Wichtige Fragen zum Gesundheitszeugnis

    Was ist ein Gesundheitszeugnis?

    Ein Gesundheitszeugnis, auch bekannt als Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG, ist eine Bescheinigung, die sicherstellt, dass du über Hygienevorschriften und den Umgang mit Lebensmitteln informiert bist. Es schützt sowohl Verbraucher als auch Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken.

    Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?

    Jede Person, die beruflich mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommt, sei es bei der Herstellung, Verarbeitung, dem Transport oder der Ausgabe, benötigt ein Gesundheitszeugnis. Dazu gehören unter anderem Küchenpersonal, Reinigungskräfte sowie Servicekräfte in der Gastronomie.

    Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung ab?

    Die Belehrung erfolgt beim Gesundheitsamt oder online, dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden und informiert über Hygienevorschriften sowie Krankheitsprävention. Nach Abschluss der Belehrung und der Unterzeichnung einer Erklärung über deinen Gesundheitszustand erhältst du die Bescheinigung.

    Wie beantrage ich ein Gesundheitszeugnis?

    Du kannst das Gesundheitszeugnis beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen. Melde dich online, telefonisch oder persönlich an. Plane rechtzeitig, da Termine schnell ausgebucht sind. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro.

    Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

    Die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung ist unbegrenzt gültig, sofern du spätestens drei Monate nach Ausstellung mit der Arbeit beginnst. Arbeitgeber müssen jedoch alle zwei Jahre eine Auffrischung der Hygienevorschriften durchführen.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Ein Gesundheitszeugnis, offiziell Infektionsschutzbelehrung genannt, ist für Berufe mit Lebensmittelkontakt verpflichtend und vermittelt wichtige Hygiene- und Präventionsregeln. Es wird vom Gesundheitsamt durchgeführt, kostet meist 20–30 Euro und kann oft vom Arbeitgeber übernommen werden.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informiere dich frühzeitig über das zuständige Gesundheitsamt und melde dich rechtzeitig für einen Termin an, da die Termine oft schnell ausgebucht sind.
    2. Plane ausreichend Zeit für die Infektionsschutzbelehrung ein – sie dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden und ist eine wichtige Voraussetzung für deinen Jobstart.
    3. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente wie deinen Personalausweis mitbringst und die Gebühren von 20 bis 30 Euro eingeplant hast. Kläre gegebenenfalls mit deinem Arbeitgeber, ob er die Kosten übernimmt.
    4. Nutze die Gelegenheit während der Belehrung, Fragen zu stellen, um Unsicherheiten zu Hygienevorschriften und Krankheitsprävention zu klären. So bist du optimal auf deinen neuen Job vorbereitet.
    5. Halte die Frist von drei Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung ein, um die Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses sicherzustellen. Verpasst du diese Frist, musst du die Belehrung erneut durchführen lassen.